Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Beköstígen

Beköstígen, verb. reg. act. mit der nöthigen Kost, d.i. Speise und Trank, auf geraume Zeit versehen. Einen beköstigen. Sich selbst beköstigen, sich seine gewöhnlichen Speisen selbst zurichten lassen. Daher die Beköstigung, so wohl für die Handlung des Beköstigens, als auch den Unterhalt selbst.

Anm. Das Zeitwort bekösten, von welchem dieses das Frequentativum ist, kommt noch im Oberdeutschen vor. In eben dieser Mundart bedeutet beköstigen auch noch, 1) die Kosten zu etwas hergeben, welche Bedeutung auch das Niedersächsische bekostigen hat. 2) Kosten verursachen. 3) Opitz gebraucht dieses Wort in einer Bedeutung, die der Hochdeutschen zwar nahe kommt, aber in derselben doch nicht üblich ist:   Und daß ohne alle Müh der Menschen erster Stand Beköstigt sey mit dem, was trägt das grüne Land.   Bekräftigen, verb. reg. act. Kraft geben, mit Kraft versehen. 1) * In eigentlicher Bedeutung. Und die bebenden Knie hast du bekräftiget, Hiob 4, 4. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, daher es in des Hrn. Hofr. Michaelis Übersetzung dafür heißt: und die sinkenden Knie machtest du straff. 2) * Dauerhaft machen. Und Salomo ward in seinem Reich bekräftiget, 2 Chron. Auch diese Bedeutung ist höchstens nur noch in biblischen Ausdrücken üblich. 3) Bestätigen. Eine Schrift, einen Vertrag bekräftigen, ihm durch die Unterschrift ihre völlige Kraft geben. Eines Aussage bekräftigen, ihre Wahrheit durch sein Zeugniß bestätigen. Etwas mit einem Eide bekräftigen. Daher die Bekräftigung.

Anm. Bekräften ist geleichfalls nur noch im Oberdeutschen üblich.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23