Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Behörig
Behörig, adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht.
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