Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Begnadigen

Begnadigen, verb. reg. act. Gnade erweisen, Gnade widerfahren lassen. Einen Missethäter begnadigen, ihm die verwirkte Strafe aus Gnade erlassen. Einen mit einem Amte, mit einem Jahrgelde begnadigen, ihm solches als eine Gnade verleihen. Daher die Begnadigung, und das Begnadigungsrecht, das Recht, einen Missethäter zu begnadigen; Jus aggratiandi. Das Zeitwort begnaden, von welchem dieses das Frequentativum ist, kommt noch 1 Cor. 2, 12 und bey dem Opitz vor.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23