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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Beeiden

Beeiden, oder Beeidigen, verb. reg. act. in der rechtlichen Schreib- und Sprechart. 1) Mit einem Eide bestätigen, beschwören. Eine Aussage beeiden, oder beeidigen. 2) Durch einen Eid verbinden. Ein beeidigter Zeuge. Daher die Beeidung, oder Beeidigung in beyden Bedeutungen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23