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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Auspfänden

Auspfänden, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Hause nehmen. Daher die Auspfändung.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23