Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Ausklagen
Ausklagen, verb. reg. act. 1) Durch eine gerichtliche Klage auf das Äußerste bringen. Er ist schon ausgeklagt. Eine ausgeklagte Schuld, ein ausgeklagter Wechsel. 2) Aufhören zu klagen, als ein Neutrum.
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