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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Ausklagen

Ausklagen, verb. reg. act. 1) Durch eine gerichtliche Klage auf das Äußerste bringen. Er ist schon ausgeklagt. Eine ausgeklagte Schuld, ein ausgeklagter Wechsel. 2) Aufhören zu klagen, als ein Neutrum.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23