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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Ausheuern (*)

* Ausheuern, verb. reg. act. welches vorzüglich in Niedersachsen üblich ist. 1) Für vermiethen. Ein Zimmer, ein Haus ausheuern. 2) Einen ausheuern, mehr Miethe geben, als er, und ihn dadurch vertreiben. Daher die Ausheuerung. S. Heuern.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23