Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Abtilgen (*)
* Abtilgen, verb. reg. act. welches nur in Oberdeutschland üblich ist, und tilgen und abschaffen bedeutet, aber doch 2. Macc. 4, 4. vorkommt: und tilgete die alten ehrlichen Gesetze ab.
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