Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
Stichworte:
Abschläglich
Abschläglich, adj. et adv. von dem Zeitworte abschlagen, was abgeschlagen, d.i. abgerechnet, werden soll. Eine abschlägliche Bezahlung, die auf Abschlag geschieht. Einen abschläglich bezahlen.
Zurück zur ListenansichtLetzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23