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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Abschläglich

Abschläglich, adj. et adv. von dem Zeitworte abschlagen, was abgeschlagen, d.i. abgerechnet, werden soll. Eine abschlägliche Bezahlung, die auf Abschlag geschieht. Einen abschläglich bezahlen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23