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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Ablohnen

Ablohnen, verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen. Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Eine Gesellen ablohnen, bey einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23