Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Abgüten (*)
* Abgüten, verb. reg. act. vermittelst Ertheilung eines Gutes, besonders eines Heirathsgutes von den Ansprüchen ab etwas ausschließen; ein Wort, welches vornehmlich in den Rheinischen Provinzen in Erbfolgssachen üblich ist. Von dem Unterschiede unter abfinden und abgüten, S. Abfinden. Daher die Abgütung, in eben dieser Bedeutung.
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