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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Abgewähren

Abgewähren, verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23