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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Abfröhnen

Abfröhnen, verb. reg. act. 1) Durch Frohn- oder Handdienste bezahlen. Eine Schuld, einen Vorschuß abfröhnen. 2) Die schuldigen Frohndienste leisten. Die Hoftrage abfröhnen. Daher die Abfröhnung.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23