Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Abbilligen (*)
* Abbilligen, verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
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