Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Ab-erkénnen
Ab-erkénnen, verb. irreg. act. (S. Erkennen.) Einem etwas aberkennen, es ihm durch ein Erkenntniß, oder förmliches Urtheil absprechen. -
Zurück zur ListenansichtEs mag der Leute Wahn
Mir immerhin die Klugheit aberkennen,Haged.
In der Schweiz bedeutet abkennen, durch ein Urtheil abschaffen, aufheben.
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23