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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Ab-erkénnen

Ab-erkénnen, verb. irreg. act. (S. Erkennen.) Einem etwas aberkennen, es ihm durch ein Erkenntniß, oder förmliches Urtheil absprechen. -

Es mag der Leute Wahn
Mir immerhin die Klugheit aberkennen,

Haged.

In der Schweiz bedeutet abkennen, durch ein Urtheil abschaffen, aufheben.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23