Rudolf Sigmund von Holzschuher
* 22.01.1777 in Nürnberg
† 20.07.1861 in Nürnberg
Rudolf Sigmund von Holzschuher entstammte der alteingesessenen Nürnberger Patrizierfamilie Holzschuher von Harrlach. Sein Vater Johann Karl Sigmund von Holzschuher (1749-1793) war ein gebildeter Mann und nahm die Aufgaben eines jüngeren Bürgermeisters wahr.
Im Alter von 18 Jahren - ab Ostern 1795 - begann Holzschuher ein juristisches Studium an der Universität Altdorf. Er interessierte sich auch für Philosophie und so hörte er im Jahre 1797 auch Vorlesungen bei Johann Gottlieb Fichte an der Universität Jena. Weitere Vorlesungen hörte er bei Walch und Hufeland. Seine Studien beendete er 1799 wieder an der reichsstädtischen Hochschule zu Altdorf mit dem akademischen Grad eines Doctor juris utriusque ab und erhielt am 02.04.1799 desselben Jahres durch den Nürnberger Rat seine Ernennung zum Advokaten.
In der Folgezeit nahm er als kritischer Beobachter manchmal auch als Handelnder an den Ereignissen des frühen 19. Jahrhunderts teil. So erlebte er das Ende des Heiligen Römischen Reiches und den Untergang der Freien Reichsstadt Nürnberg an führender Stelle der Stadt. Im Jahre 1801 veröffentlichte er eine erste politische Flugschrift »Ein prüfender Blick auf die neuesten inneren Staatseinrichtungen Nürnbergs gerichtet von einem Vaterlandsliebenden Bürger« und befasste sich mit der misslichen Finanzsituation Nürnbergs. Dies brachte ihm sogar eine Untersuchung der Kaiserlichen Subdelegation ein, die jedoch im Jahre 1803 niedergeschlagen wurde. Daraufhin wurde er - gegen den WIllen des Reichs - schon im folgenden Jahr zum Syndikus der Stadt Nürnberg erwählt. Im Jahre 1806 wurde er zum »reichsstädtischen Konsultenten« ernannt.
Im Jahre 1806 übernahm Rudolf Sigmund von Holzschuher auf Bitten der Familie auch die Verteidigung des Buchhändlers Johann Philipp Palm im Prozess um die Flugschrift »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung«. In dieser durch Palm vertriebenen Flugschrift wurde zum Widerstand gegen die französische Besatzungsmacht in Deutschland aufgerufen. Er begleitete den Buchhändler in das Hauptquartier Marschall Bernadottes. Doch konnte er die Verurteilung des Buchhändlers nicht verhindern, das Urteil wurde auf allerhöchsten Befehl Napoléon I. gefällt und unmittelbar vollstreckt.
Nach dem Anschluss der Stadt Nürnberg an das Königreich Bayern - das Heilige Römische Reich deutscher Nationen hatte am 06.08.1806 aufgehört zu existieren - verhandelte Holzschuher über die Angelegenheiten der Stadt mit der neuen Regierung. So war eines seiner Anliegen, das die Regierung in München einen Teil der finanziellen Verpflichtungen der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg übernehme. Erst 14 Jahre später konnte mit Gesetz vom 22.07.1819 dieses Ziel erreicht werden. Auch konnte er Interessen der alten ehrwürdigen Nürnberger Ratsfamilien gegen die neue Obrigkeit verteidigen.
In den Jahren 1825, 1831 und 1837 gehörte Rudolf Sigmund von Holzschuher mehrmals der bayerischen Ständeversammlung als Vertreter des Regatkreises an. Um das Interesse der Bayern für das politische Geschehen und die politische Arbeit zu wecken, verlegte er mehrere Schriften. Im Jahre 1840 wurde ihm die erneute Übernahme eines Mandats verweigert.
Er verfasste nun sein Hauptwerk »Theorie und Kausaistik des gemeinen Zivilrechts«. Dieses Werk fand in der Fachwelt große Aufmerksamkeit und selbst nach seinem Tode erschien noch eine überarbeitete Neuauflage.
Holzschuher wurde der Titel eines Justizrats verliehen. Seit dem Jahre 1835 betätigte er sich auch in der neu gegründeten Kirchenverwaltung seiner Vaterstadt.
Der Jurist und ehemalige Abgeordnete Rudolf Sigmund von Holzschuher starb am 20.07.1861 in Nürnberg.
Werke:
- Philosophisch moralischen Gedanken über einige der wichtigsten Gegenstände des menschlichen Denkens., 1796
- Ein prüfender Blick auf die neuesten inneren Staatseinrichtungen Nürnbergs gerichtet von einem vaterlandsliebenden Bürger., 1801
- Geschichte des bayerischen Landtages vom Jahre 1825., 1826
- Theorie und Causalik des gemeinen Civilrechts, 1843-1854