Pädagogische Briefe an einzelne Lehrer, Erzieher und Schul-Aufseher, Düsseldorf 1790/91
Allgemeine Literatur-Zeitung Nr. 206 vom 13.07.1793, Sp. 122-124
Es sind einzelne Briefe, die die ein ungenannter Verfasser an ungenannte Schullehrer und Schulaufseher geschrieben hat. Die Absicht des Vf. Und Herausgebers war, die Männer, an welche die Briefe gerichtet sind, wie auch andere Leser derselben auf die in den Westphälischen und Rheingegenden noch sehr häufigen und unerkannten Mängel des Schulwesens aufmerksam zu machen, und diejenigen, welche Gewalt haben, zu Abstellung derselben aufzumuntern. Der Herausgeber räumt ein, daß viele Vorschläge, die hierinn enthalten sind in manchen Gegenden Deutschlands schon längst ausgeführt seyn mögen. (Rec. Kann das von der seinigen eben nicht rühmen!) die in dortigen Gegenden noch als unerhörte Neuerungen würden aufgenommen werden. Sie verbreiten sich über die meisten Theile der Didaktik und praktischen Pädagogik, sind daher Erziehern und Lehrern, die kein eigenes System haben, als ein gutes Handbuch zu empfehlen, werden aber auch dem Denker zu fortgesetzter Prüfung seiner Grundsätze reichlichen Anlaß geben.
In seinen Meynungen und Rathgebungen folgt der Vf. Größtentheils den Maximien des Campischen Revisionswerks, auf deren Kritik sich Rec. Hier nicht einlassen kann. Er begnügt sich einige Stellen auszuheben, und mit seinen Anmerkungen zu begleiten.
Der dritte Brief: an den Hn. Schulaufseher T. enthält eine Vergleichung der häuslichen und öffentlichen Erziehung zum Vortheil der letztern, worinn alle die Vergleichungspunkte nach der Reihe wieder aufgezählt sind, die Rec. Schon so oft gelesen, aber um ein zuverläßiges Resultat zu ziehen, noch nie zureichend gefunden hat. — Der Rath, den der Vf im 4ten Briefe einem strengen Schullehrer giebt: »Sagen Sie es den Kindern, daß Sie sich entschlossen hätten, sie einmal auf eine ganz andere Weise zu behandeln, und nur im äußersten Nothfalle gewaltthätige Mittel zu ihrer Besserung? Zu gebrauchen.« — ist sehr unpsychologisch. Dies hieße doch wohl nichts anders als: »Ich bin bisher sehr unvernünftig mit euch verfahren; aber, ich habe mich entschlossen, künftig vernünftiger zu handeln.« So löblich die Erkenntniß des Fehlers wäre, so möchte doch dieses laute Bekenntnis desselben vor Kindern nicht von so guten Folgen seyn, als die stillschweigende, so viel möglich, unmerkliche Verbesserung derselben.
Da die Schulprämien und die Schulstrafen, von denen im 6ten und 19ten Briefe gehandelt wird, als Erziehungsmittel mit dem Zweck des Geschäfts durchaus in gleichem Verhältniß stehen; so weiß Rec. Nicht, ob der Vf. die Art, wie, wie es beide Gegenstände behandelt, gegen den Vorwurf einer Inconsequenz möchte vertheidigen können. Die Materie von den Schulstrafen wird ziemlich weitläufig, aber auch, wie gewöhnlich, ziemlich seicht, abgehandelt. Der Vf. spricht viel von Methode bey Eintheilung der Strafen, ohne den Begriff Strafe gehörig bestimmt zu haben, ja ohne, wie es scheint, dabey zu ahnen, daß Schulstrafe im gewöhnlichen Sinne des Worts ein moralisches Unding sey.
Der 7te Brief, worinn der Schullehrer A… vor der Mittheilung vieler allgemeinen und eben darum unbekümmren Begriffe, oder vielmehr nur ihrer Ausdrücke, gewarnt wird, hat dem Rec. Vorzüglich gefallen. Er fängt mit Darstellung des Ganges an, den das Vorstellungsvermögen bey Bildung der Begriffe nimmt, und folgert daraus, daß die Methode des absichtlichen Unterrichts diesen von der Natur vorgezeichneten Gang beobachten musste. , Wie zweckwidrig, (heißt es S. 108.,) werden sie es dann (nicht) finden, wenn man den Kindern schon in ihren zarteren Jahren einen kaum übersehbaren Vorrath von allgemeinen Ideen überliefert, ohne auch nur im geringsten daran zu denken, daß solche Ideen der Zergliederung bedürfen. Man spricht ihnen von Pflicht und Tugend, von Billigkeit und Gerechtigkeit, von Natur und Kunst und unzählichen andern Dingen so vieles vor, daß sie mit der Zeit glauben lernen, sie wüßten,was darunter verstanden werde. Der Vf. wendet dieses hernach besonders auf die Religionstheorie an, und zeigt, wie zweckwidrig es sey, wenn man die Formeln von Erleuchtung, Rechtfertrigung, Wiedergeburt etc. immer im Munde führt, gleich als ob man gebohrne Theologen vor sich hätte. — Auffallend ist es, aber nach Rec. Eigener Erfahrung, wahr, wenn der Vf. im 12. Br. unter den übeln Folgen der finalosen Gedächnisübungen auch diese anführt, daß dadurch bey den jungen Leuten die Lust, Prediger zu werden, befördert wrd; weil sie nemlich die Fertigkeit, eine Predigt auswenidig zu lernen und herzusagen, für das erste und wichtigste, wohl gar für das erste und wichtigste, wohl gar für das einzige, Talent zum beruf eines Predigers halten. — Der 17te Br. giebt dem Kandidaten O. Beyfall wegen der Anlegung einer besondern Mädchenschule, und enthält über die Tochtererziehung nanches Gute. Nur dann kann Rec. Dem Vf. nicht beypflichten, wenn er sag: »Reifere Mädchen müssen schon mit den wesentlichsten Erziehungsregeln der Kinder bekannt gemacht werden.« und wenn er überhaupt verlangt, daß bey den allgemeinen Unterrichte schon Hinsicht auf besondere bürgerliche Bestimmungen der Lehrlinge genommen werden soll.
Der Herausgeber zeigt viel Belesenheit in den neuern Erziehungsschriften, ist aber mit seinem Verfasser nicht immer einig. Wenn z.B. der Verfasser (Br. 5.) räth, sich mit der Wahl der Lehrgegenstände, mit Ausdehnung der Vorträge und Abwechslung der Methoden nach dem Fassungsvermögen und der Neigung der Lehrlinge zu richten, so setzt der Herausgeber folgende Anmerkung hinzu: »Nach genauer Beobachtung dieser Regel muß allemal ein Schulplan entworfen werden: es müssen gewisse Stunden festgesetzt seyn., wo der Lehrer dies und nichts anders vorträgt;« (wie verträgt sich aber diese Festsetzung mit jener im Texte empfohlnen Abwechselung? Bey welcher der Lehrer durch die steigende und fallende Aufmerksamkeit der Kinder, nicht aber durch die steife Vorschrift des Schulplans, bestimmt werden muß;) »denn zügellose Unordnung in den Belehrungen führt die Kinder auch schon frühzeitig zur Unordnung in ihren künftigen Geschäften an. Ordnung ist die Seele des gemeinnützigen Lebens.« Schön gesagt! Abr eine durch den Zügel erzwungene Ordnung ist der Tod aller sittlichen Thätigkeit, folgliche auch aller Schulgeschäfte: und es ist doch wohl noch ein Unterschied zwischen zügelloser Unordnung und der Freyheit, die Lehrgegenstände der jedesmaligen Lage der Umstände anzupassen.
Quelle:
Allgemeine Literatur-Zeitung (ALZ) Nr. 206/1793 vom 13.07.1793 S. 122-124