Das System der Rechtslehre

von Johann Gottfried Fichte.

Zweiter Teil

Drittes Kapitel

Erster Abschnitt

Von den operariis oder Lohnarbeitern.

Aus allem bisher Gezeigten entspringt für den Staat die Verbindlichkeit, Lebensmittel und Waren im Überschusse, und auf diese nicht unmittelbar nützende Arbeit berechnet zu haben, weil ohne diese das Geldkapital keinen Wert hat; also nicht Alles auf den gewöhnlichen und dauernden Zustand der Dinge zu verteilen. Dazu muss der Überschuss in seinen Magazinen sein, der aus der gewöhnlichen Naturalabgabe erwächst. (Ich sage: aus der gewöhnlichen, abgerechnet die oben (S.569.) erwähnte Korrektion). Dieser Überschuss ist wieder von keinem Werte, wenn es nicht Arbeiter gibt, die ihn gegen jede aufzulegende Arbeit verzehren. Er muss darum in seiner Berechnung Menschenhände vom Ackerbau und von den regelmäßigen Gewerben für diese freie und nicht zu berechnende Verfügung übrig lassen. Also - die Sache ist höchst einfach. - Außer jenen beiden Ständen der Ackerbauer und Künstler muss es noch einen dritten geben, der Arbeiter, über welche die freie Erfindung verfügen kann, und Nahrungsmittel für sie.

Dieses festgesetzt, sind folgende Fälle möglich.

Erster Fall. Es ist keine Privatperson da, die sie braucht. So beschäftigt sie der Staat, durch öffentlichen Bauten und andre Anstalten, Anlegung von Kanälen, Brücken, Straßen u. dergl., welche Dinge alle ja so sehr zum öffentlichen Wohlstande gehören, und von Rechtswegen nur durch den Staat unternommen werden, der die Folgen in ihrer relativen Notwendigkeit aus seinem Standpunkte am Besten übersehen kann. Es folgt daraus, dass diese Freiarbeiter eigentlich in den Diensten des Staates stehen, der ohnedies schon als Staat um der allgemeinen Verbindlichkeit willen gegen sie als Bürger ihnen Arbeit, (da er ihnen in der allgemeinen Verteilung keine zugeteilt hat), und gegen diese den gebührenden Unterhalt verschaffen muss. Es findet sich nun ein Privatunternehmen, zu bestreiten mit dem Metallgelde eines Kapitalisten. Man wendet sich an den Staat; dieser gibt die begehrten Arbeiter in Sold; bezahlt sie, wie gewöhnlich, oder wie es begehrt wird, und dem Staate wird dagegen das Metallgeld, das dazu bestimmt war, übergeben. So kommt er allmählich zum edlen Metalle. Die Wertbestimmung wird sich tiefer unten finden. (Vergessen Sie es nicht, es ist ein wichtiger Punkt. Will ich das Metallgeld in dem Staate aufnehmen, so muss ich es von seinem Gebrechen, der Unbestimmtheit, heilen). Der Unternehmer bezahlt zu seiner Zeit das Kapital zurück in Landgelde, welches er allein für seine Arbeit einnimmt, und eben so die Zinsen, wie sich von selbst versteht. Der Gläubiger kann es ohne Bedenken nehmen, denn es hat denselben Gebrauch. Besteht er darauf, sein Metallgeld wieder zu haben, so kann er auch beim Staate Metallgeld einwechseln; es ist dies der strengen Gerechtigkeit gemäß, und geschieht ohne Nachteil des Staates.

 

Zweiter Fall. Es findet sich ein Privat-Unternehmer ohne Metallgeld, aber mit Landesgelde. Dies ist ganz dasselbe. Es kann Jemand durch die schon beschriebenen Privat-Vorteile, durch größeren Fleiß, Geschicklichkeit u.s.f., sich ein Kapital in Landesgelde erwerben zur Ruhe seines Alters; dies muss im frei stehen, und die öffentliche Gerechtigkeit erfordertes, dass sein Geld gelte. Das Verfahren bleibt dabei ganz dasselbe, wie wir es in Absicht des Metallgeldes geschildert haben, auch in Absicht der möglichen Zinsen. Das Einzige, was dabei zu bedenken ist, wäre dies, dass das Landesgeld sich versteckt, und außer Zirkulation kommt. Repräsentiert muss es immer sein, und es ist auch immer repräsentiert in den Magazinen des Staates. Nur könnte, falls es nicht auf Wegen, wie der eben angezeigte, wieder in die Zirkulation tritt, es nötig sein, dasselbe durch Ausgabe neuen Geldes zu ersetzen. Diese Notwendigkeit kann der Staat, der ja den Handel selbst führt, und also ihn übersieht, allemal übersehen, und muss einen Jeden zu diesem Austausch zwingen. Das versteckte Geld ist nun zu rechnen als gar nicht vorhanden. Sobald es aber wieder heraustritt, zieht der Staat das Surrogat, das neue Geld, zurück. Der Grundsatz ist der bleibende: jedes umlaufende Stück Geld ist repräsentiert durch seinen Scheffel Korn.

Dritter Fall. Es sind wohl Unternehmer da und Erfinder, aber kein Privat-Kapital, weder im Landgelde, noch Münze. So tritt das Kapital des Staates unmittelbar dazwischen. Der Unternehmer kann beim Staate ein Darlehn machen, auf dieselben Bedingungen, die wir bei den beiden ersten Fällen festsetzten. Doch kann es ihm der Staat borgen, nur gegen Prüfung. Auch der Kapitalist kann sehr wohl das Unternehmen vorher prüfen, ehe er sein Kapital dazu gibt; und tut er es nicht, so handelt er nicht so besonnen. Aber er mag sein Kapital immer wagen, der Staat kann weit weniger wagen. Vom Zins wird kaum die Rede sein können, wozu soll der Staat Zins nehmen? wohl aber von Verkürzung der Frist des ausschließenden Gewinnes. Dieses wird abgemacht durch einen von beiden Seiten wohl überlegten Kontrakt.

Es gibt in der Verbesserung des Ackerbaues und des Kunstfleißes eine gewisse Stufenfolge. Erst muss gesundes und reines Korn gewonnen werden, bevor man Garten-Kräuter und feine Gemüse baut; erst ein festes und dauerhaftes Tuch bereitet werden, ehe man feine, mit Gold und Silber durchwirkte Seidenstoffe fabriziert, und so vieles Andre, was hier noch zu bemerken wäre, und was Jeder aus seiner Kenntnis leicht hinzusetzen kann. Es muss bei Begünstigung solcher Unternehmungen dies eine Hauptrücksicht des Staates sein; Projekte, die nicht an der Tages-Ordnung sind, muss er zurückweisen; dagegen solche, die durch sie so recht begehrt werden, begünstigen. Unmittelbar kann der Staat nicht eingreifen in die Industrie; nur die öffentlichen Arbeiten fallen ihm anheim, und diese leitet er: der Acker dagegen und die Gewerbe sind verteilt.

(Die Domänen sind noch ein Überrest aus dem beschriebenen Zustande, da der Staat ein Bund der Landeigentümer, und der Regent der größte Gutsbesitzer war). Doch kann er Ackerbauschulen haben, die zugleich die Vor-Wirtschaft präsentieren, so wie auch mechanische Kunstdeputationen, die in diesem Fache dasselbe leisten, und in diesen kann er seine Versuche und Unternehmungen ausführen. Außerdem kann er auch leiten, grade von diesen Departements aus, und mit dem Lichte derselben, durch Belehrung, durch Aufforderungen, und durch aufgestellte Preise; Alles nach der angegebenen Grundregel, denn außerdem würde er Treibhausfrüchte erhalten, und wir bekämen die pretiösesten Ananas, ehe wir gesunde Kartoffeln hätten, und galonnierte Kleider, ohne dass wir ein tüchtiges Hemd hätten.

In Summa: Alles beruht darauf, dass der Staat 1) einen Begriff vom menschlichen Wohlstande habe, und von den Mitteln, denselben zu erhöhen, und von den wichtigen Folgen dieser Mittel. 2) Dass er in jedem Zeitpunkte den eigentlichen und wahren Zustand seiner Nation, und ihren Standpunkt in jener Rücksicht genau kenne. Das Erste, als ein Apriorisches, ist ihm ohne Zweifel anzumuten. Das Zweite ergibt sich aus der Verfassung, indem er den Zustand des Ackerbaues und der Gewerbe, und des Resultates derselben, der Handlung, die er selbst treibt, immerfort übersieht, und von Zeit zu Zeit genötigt ist, sich genaue Rechenschaft darüber abzulegen, indem er die Preise der Waren machen muss. An Gewalt, der National-Industrie die Richtung zu geben, fehlt es ihm gar nicht, indem ohne seinen Willen keine Hand im Staate zu diesem Zwecke sich regt, und er stets eine Summe von Kräften zur freien Verfügung hat, die er auch beliebig vermehren oder vermindern kann. Vor dem Heere der Offizianten, und der Arbeit und Schreiberei derselben, die dies herbeiführen würde, fürchtet man sich nicht. Es käme noch auf die Berechnung an, um zu zeigen, dass auch in dieser Rücksicht diese Verfassung gegen die gewöhnlichen Staaten ersparen würde. Denn eine Arbeit, die in einer bestimmten Ordnung und Folge einhergeht, und keinen Schritt zurück tut, liefert in kürzerer Zeit ganz ein andres Produkt, als eine solche, bei der es immer stockte und die immer wieder zurücknehmen muss und ändern, so dass man zuletzt gar nicht weiß, was da übrig bleibt. 


Letzte Änderung der Seite: 06. 03. 2021 - 00:03