Das System der Rechtslehre
von Johann Gottfried Fichte.
Zweiter Teil
Drittes Kapitel
Erster Abschnitt
[Regulierung der Preise und des Handels durch den Staat]
Resultat. Der Staat wird die Preise aller auf seiner Oberfläche erzeugten, und in den Handel kommenden Arbeitsprodukte aufsuchen, und deklarieren; und um diesen Preis wird Jeder jeden Augenblick gegen das in seinen Händen befindliche Äquivalent in jeder Art die begehrte Ware haben können.
Wie soll nun der Staat dies sichern? Es bleibt kein Mittel übrig, als dass er den Handel selbst übernehme, dass er den oben beschriebenen dritten Stand, den Handelsstand, selbst mache. Außerdem gibt es Oberaufsichten, und Gelegenheit zu Veruntreuungen ohne Zahl.
Also er muss selbst den Handelsstand machen, d.h. die Kaufleute müssen Staatsbeamte sein, die auf Rechnung des Staates Alles ohne Ausnahme, was ihnen angeboten wird, kaufen zu dem festgesetzten Preise, und so verkaufen, auf Rechnung des Staates, (die Berechnung ist höchst einfach, und in jedem Augenblicke ist die Lösung und der Warenbestand zu übersehen), gegen Besoldung, die der Staat als Abgabe beitreibt, und anrechnet. So geben Alle ab den gebührlichen Handelsgewinn.
Wie soll man nun aber zum Verkaufe nötigen, so dass bei dem Staate zu jeder Zeit Alles zu finden ist? Dass der Fabrikant nicht verkaufen wolle, sobald seine Ware verfertigt ist, ist nicht zu befürchten; denn in diesem Staate ist nicht darauf zu rechnen, dass sein Arbeitsprodukt teurer werde, wohl aber darauf, dass es wohlfeiler werde. Teurer könnte es nur werden durch Verringerung des Wohlstandes; wohlfeiler wird es bei der Vermehrung desselben, und dieser vermehrt sich in der Regel alle Jahre, nachdem sich wieder aus der Ernte, als dem Grundfaktor, eine Totalberechnung machen lässt. Ihm ist darum jetzt immer der beste Preis. Vom Landbauer dagegen ließe es sich befürchten; denn dessen Ware im umgekehrten Verhältnisse wird äußerlich aus demselben Grunde teurer. Es ist zu berechnen, dass er alle künftigen Jahre für seinen Scheffel Korn mehr Produkte eintauschen werde; und darum ist es sein Interesse, sein Getreide aufzuheben.
Gegenmittel. Der Staat fordre jedes Jahr einen zweckmäßigen Teil der Abgaben ein in Korn in natura. Magazine, und wo möglich stets angefüllte Magazine, muss er ohnedies haben, aus Gründen, die sich erst tiefer unten so recht ergeben werden. - Wollte nun der Landbauer ein Jahr über nicht verkaufen, so würde freilich der Fabrikant nicht zu seiner Nahrung kommen. Aber der Staat verkauft aus seinen Magazinen. Diese werden ihm nun freilich leerer als billig, indes die Fabrikate, auf deren Absatz an den Landbauer gerechnet war, ihm liegen bleiben. Darum nach der nächsten Ernte wird er die Naturallieferungen an der Abgabe um so viel größer ausschreiben, als dieser aufgedrungene Verkauf seinen Magazinen entzogen hat, und der Landbauer ist nun allerdings genötigt, das Korn, das er vorher hätte hingeben sollen, jetzt hinzugeben um den rechten Preis. Was aber die bei den Staatskaufleuten liegenden Fabrikate betrifft, so wird, falls auch etwa die Lage erforderte, ihren Preis herabzusetzen, dies der Staat so lange nicht tun, bis das, was früher hätte abgesetzt werden sollen, abgesetzt, und so das Gleichgewicht hergestellt ist. Dem Ackerbauer wird indessen der Vorrat ausgehen, und will er z.B. nicht unbekleidet gehen, so wird er wohl endlich kaufen müssen. Und so hat es denn der Staat allerdings in seiner Gewalt, nicht nur die Preise, sondern auch den geforderten Verkauf der Waren zu erzwingen.
Weiter. Ich habe gesagt, der Staat solle seine Abgaben auch in Naturallieferungen eintreiben. Ich nehme darum noch ein anderes Zeichen des Wertes an. Auch wird ohne Zweifel meine Meinung nicht sein, dass aller Handel durch den bloßen Umtausch der Ware geschehen solle (darum in der Tat alle Waren des Landes zum Kaufmanne transportiert werden, und bei ihm eine Zeitlang liegen sollen). Allerdings soll es ein Zeichen geben, zuvörderst des Grundwertes, und darum eben alles Wertes, z.B. für den Scheffel Korn, und seiner Abteilungen, Mäßchen, u.s.f. Solches Zeichen nennt man Geld.