Kleine Schriften

Über Kunst und Kunsttheorie

Kunst in ihrer weitesten Bedeutung ist jede Tätigkeit des Menschen, wozu ihm das Vermögen von der Natur nicht unmittelbar gegeben oder durch ihre Hand ausgebildet worden ist. Die Vermögen der Sinne hat der Mensch von der Natur (wenigstens scheint es so) ausgebildet erhalten, das Gehen, Essen, Trinken usw. hat er an ihrer Hand (durch den Instinkt) erlernt. Beide Arten von Vermögen können nicht für Kunst gelten.  Der Kunst liegt eine angeborene Fähigkeit zugrunde, diese ist durch den freien Willen ausgebildet worden.

Dies ist die Wortbedeutung, welche hier zugleich den weitesten Umfang hat. Aus derselben folgt, daß das Nachdenken eines ausgebildeten Verstandes (Meditation) auch Kunst ist, daß es also auch Kunst ist, wenn jemand über die Eigenschaften der Größen nachdenkt (Mathematik treibt), oder wenn jemand philosophiert.

Mit dieser weitesten Bedeutung von Kunst ist uns wenig gedient, wir müssen diejenigen Vorstellungen aufsuchen, welche der Gebrauch im Reich der Literatur mit diesem Begriffe verbindet.

Die Ausbildung einer angeborenen Fähigkeit kann nur durch zwei Mittel geschehen: durch Nachdenken und Übung.

Wenn dies ist, so muß sich für jede nicht natürliche Fertigkeit eine Sammlung von Vorstellungen denken lassen, welche dazu dient, diese Tätigkeit zu lehren, und dies nennen wir die Theorie der Kunst. Nun hat man den Namen Kunst von der erlernten Fertigkeit auf die Sammlung von Vorstellungen übertragen, welche dazu dienten, jene Fertigkeit zu erlangen. Man hat also z. B. die Theorie der Baukunst gradezu die Baukunst, die Theorie der Kriegskunst die Kriegskunst genannt. Über diese Übertragung, die man nicht für einen einzelnen Mißbrauch ansehen muß, der sich ausrotten läßt, werden wir in der Folge noch einige Bemerkungen zu machen Gelegenheit finden. Hier wollen wir bloß bemerken, daß sie zu der Verwechslung von Kunst und Wissenschaft Veranlassung gegeben hat.

Wissenschaft ist eine nach einer Idee (systematisch) geordnete Sammlung von Erkenntnissen. Hieraus folgt von selbst, daß jede Kunsttheorie, wofern sie nur systematisch geordnet ist, zu den Wissenschaften gehört, d. h. der Begriff Kunst (in der Bedeutung von Kunsttheorie) ist dem Begriff Wissenschaft untergeordnet, macht einen Teil derselben aus. Das Merkmal, das man zu dem Begriff Wissenschaft hinzufügen muß, um Kunst zu erhalten, ist, daß die Sammlung von Erkenntnissen den Zweck hat, eine Fähigkeit in uns zur Kunst auszubilden. Auch hier müssen wir wieder den graden Weg verlassen, um von einer Einschränkung zu reden, die der Gebrauch eingeführt hat.

Anstatt Wissenschaft und Kunst(theorie) als subordinierte Begriffe zu betrachten, hat man sich gewöhnt, sie als koordinierte zu denken; d.h. man hat der Kunsttheorie das Prädikat »Wissenschaft« entzogen und Kunst und Wissenschaft einander gegenübergestellt. – Jetzt sind wir auf dem Punkt, wo wir die Begriffe in der literarischen Welt antreffen; es fragt sich nun, wie lassen beide einmal auf diese Art gegenübergestellten Dinge sich am schicklichsten von einander unterscheiden, ohne die ganze Reihe von Vorstellungen, die wir soeben angegeben haben, zu durchlaufen.

Die Erkenntnisse, welche wir in der Kunst(theorie) gesammelt finden, haben den Zweck, eine Fähigkeit in uns auszubilden. Die Erkenntnisse, welche in der Wissenschaft aufbewahrt werden, tragen ihren Zweck in sich selbst, sie sollen unsere Erkenntnis bereichern. Hier müssen wir, um den Gegenstand zu erschöpfen, unsern Standpunkt zweimal verändern.

Erstlich müssen wir der Einwendung vorbeugen, daß die Mathematik, die Chemie und hundert andre Erkenntnisse, welchen niemand das Prädikat Wissenschaft streitig macht, gleichwohl dem Menschen zu tausend Zwecken dienlich sind, welche durch die eine oder andere Fähigkeiten hervorgebracht werden. – Dieser Gebrauch der Mathematik, Chemie usw. ist eine Anwendung jener Wissenschaften. Die Zwecke, welche auf diesen verschiedenen Wegen durch sie erreicht werden, liegen außerhalb ihrer wissenschaftlichen Natur. Daß unsere Erklärung hier vollkommen mit dem Gebrauch übereinstimmt, beweisen alle Lehrbücher, die sich stets mit der bloßen Darstellung der Erkenntnisse ihrer Wissenschaften beschäftigen und nie die Zwecke in ihre Grenzen aufnehmen, wozu diese Erkenntnisse benutzt werden könnten.

Von der andern Seite läßt sich die Frage aufwerfen: Können die Erkenntnisse einer Kunst(theorie) nicht selbständig, d. h. ohne Beziehung auf ihren Zweck gedacht werden und werden sie dann nicht Wissenschaften? – Allerdings. Auch geschieht dies da, wo Gründe dazu vorhanden sind, so häufig, daß dergleichen Erkenntnisse unter dem Namen Wissenschaft sehr bekannt sind. Die Kräuterkunde läßt sich sehr wohl von der Medizin trennen und ist dann allerdings eine Wissenschaft. Die meisten Erkenntnisse einer Kunsttheorie sind einzelne Teile von Wissenschaften; sie werden Teile einer Kunst, sobald das gemeinschaftliche Band, welches diese oft sehr heterogenen Teile umfaßt und zur Einheit verbindet, der Zweck, hinzugedacht wird.

Aber man findet nicht bloß Wissenschaften im Dienst der Kunst, sondern umgekehrt machen erst Künste Teile von Wissenschaften aus. Die Chemie ist bis jetzt noch immer als eine Wissenschaft betrachtet worden, und gleichwohl sind die chemischen Operationen, welche in derselben notwendig sind, Kunst.

Die obige Bestimmung gibt nun ein leichteres Mittel, um überhaupt jedes Ganze von zusammengebrachten fremdartigen Erkenntnissen seiner Natur nach zu erkennen, um ihm entweder das Prädikat Kunst oder Wissenschaft beizulegen. Ist der letzte Zweck des Ganzen die reine Erkenntnis, so ist das Ganze eine Wissenschaft; ist dieser Zweck, eine Fähigkeit zur künstlichen Fertigkeit auszubilden, so ist das Ganze eine Kunst, Ein Beispiel, wie Kunst und Wissenschaft sich ineinander verschlingen und aus dem letzten Zweck noch zu erkennen sind, gibt uns die Anatomie. Das Ganze ist eine Wissenschaft, denn ihr Zweck ist: Kenntnis des tierischen Baues. Das Anatomieren selbst, d. h. das Zerlegen und Zusammenfügen der Teile, ist unstreitig eine Kunst; die Theorie dieses Anatomierens, d.h. diejenigen Erkenntnisse, welche dem Schüler jene Fertigkeit geben, ist es gleichfalls, denn ihr Zweck ist: Ausbildung einer Fähigkeit. Wenn wir nun dies Ganze betrachten, so finden wir, daß sich die Teile wechselseitig als Zweck und Mittel dienen, denn zur Theorie des Anatomierens gehört die Anatomie selbst, und dieser letztern dient wieder das Anatomieren. Trotz dieser mannigfaltigen Verbindung nennt der Gebrauch ganz entschieden das Ganze eine Wissenschaft. Warum? Weil der Zweck des Ganzen es so will.

Wir haben uns bisher mit dem Begriff der Kunst überhaupt beschäftigt. Es fragt sich jetzt: auf welche Weise entstehen einzelne Künste? – Wenn man eine Menge Tätigkeiten einer Art miteinander verbindet. Diese Verbindung kann nur durch ein gemeinschaftliches Merkmal geschehen, und dieses Merkmal ist nun enthalten entweder in der zum Gebrauch liegenden Fähigkeit oder in den Mitteln, welcher sie sich bedient, oder in dem Zweck, welchen die Tätigkeit hat.

Das erstere ist vielleicht gar nicht der Fall. Wir sind überhaupt zu wenig mit der Beschaffenheit unserer geistigen Natur bekannt, um zu wissen, ob die Summe unsres geistigen Vermögens aus mehreren abgesonderten Fähigkeiten oder aus einer einzigen besteht, welche durch die Einwirkungen von Dingen außer ihr modifiziert wird und so die verschiedenen Erscheinungen der moralischen Welt hervorbringt; d. h. wir wissen nicht einmal, ob wir einzelne Fähigkeit haben.[1]

Wenn dies aber auch ist, so ist doch wohl die einzelne Kunst nie ein Produkt einer einzelnen Fähigkeit.

Die Mittel machen sehr oft den Unterschied der verschiedenen Künste aus. Die Tonkunst, die Dichtkunst und fast alle schönen Künste haben denselben Zweck, sie erreichen ihn aber auf verschiedenen Wegen. In der einen sind die Töne, in der andern die Farben, in der dritten die Vorstellungen usw., die verschiedenen Elemente.

Endlich ist es noch der Zweck, welcher die Künste sehr häufig voneinander trennt. Die Wasserbaukunst und Befestigungskunst bedienen sich fast der nämlichen Mittel; auch kann man nicht sagen, daß ihnen Fähigkeiten sehr verschiedener Art zum Grunde liegen, vielmehr scheint außer der Neigung bei beiden ein offener Kopf und mathematischer Sinn hinreichend. Diese beiden Künste unterscheiden sich also bloß dem Zweck nach.

Wird die einzelne Kunst durch den Zweck und die Mittel von andern unterschieden, so folgt von selbst, daß sie ihren Namen eben diesen Gegenständen verdanken muß.

Kunst und Handwerk unterscheiden sich keinem eigentümlichen Merkmale, sondern bloß dem Grade nach. Je mehr Geisteskräfte für die Tätigkeit des Vermögens erfordert werden, um so eher darf sie auf den Namen Kunst Anspruch machen. Daß diese schwankende Grenze auch in dem konventionellen Gebrauch stattfindet, lehrt die Erfahrung. Wo wollte man z. B. auf jener ungeheuren Stufenleiter die Grenze feststellen, die mit Raffael anfängt und mit dem Bierschildmaler endigt? [Fußnote]Wie der Ästhetiker Kunst und Künstler ferner definieren will, geht uns nichts an. Daß ihm die obige Erklärung zu materiell sei, sind mir im voraus überzeugt. Uns war es um eine einfache schlichte Darstellung der Begriffe zu tun.

Kunst ist also eine ausgebildete Fähigkeit, soll diese sich äußern, so muß sie, wie jede andere Tätigkeit vorhandener Kräfte, einen Zweck haben, und um sich diesem Zweck zu nähern, muß es Mittel geben. Beide, Zweck und Mittel, müssen also vor der Kunst da sein, sie können nicht aus ihr entspringen; sie sind ihr gegeben und begrenzen auf beiden Seiten ihr Gebiet. Zweck und Mittel miteinander verbinden, heißt schaffen. Die Kunst ist das Vermögen dazu; die Theorie der Kunst lehrt diese Verbindung, so weit dies auf dem Wege der Vorstellungen möglich ist. Man kann also sagen: die Theorie ist die Darstellung der Kunst auf dem Wege der Vorstellungen. Man sieht leicht, daß dies die ganze Kunst ausmacht, mit Ausschluß zweier Dinge, nämlich dem zum Grunde liegenden Talent und der Übung. Diese letztere läßt sich nicht durch die Theorie geben, diese ist es daher, welche den praktischen von dem theoretischen Unterricht unterscheidet.

Über die Kunst selbst läßt sich nichts sagen, weil das Talent rein subjektiv ist. Alle unsere Betrachtungen müssen sich daher auf die Theorie einschränken.[2]

Besteht das ganze Schaffen der Kunst aus Verbindung der Zwecke mit den Mitteln, so müssen es die Eigenschaften dieser beiden Dinge sein, wodurch dasselbe modifiziert und bestimmt wird. Mit der Untersuchung über die Beschaffenheit der Zwecke und der Mittel wird sich also die Theorie beschäftigen, und die Resultate dieser Untersuchung werden die Gesetze (oder Regeln, welches einerlei ist) der Kunst ausmachen.

Hieraus folgt, daß die Wahrheiten, welche eine Theorie aufstellt, doppelter Natur sind. Sie lehren uns die Eigenschaften der Dinge entweder erkennen oder gebrauchen.

Wenn Truppen, die einmal zu feuern angefangen, nicht mehr in unserer Gewalt sind, und wenn es unendlich schwer ist, Truppen ganz ohne Feuer zum Angriff mit der blanken Waffe zu bringen: so sind dies Wahrheiten, welche uns über die Eigenschaften unserer Truppen unterrichten. Die Wahrheit, welche daraus folgt, daß man da, wo man sich des Daraufdringens versichern wolle, auch mehr als eine Truppenlinie haben müsse, lehrt uns von den Truppen einen richtigen Gebrauch machen.

Nur den Wahrheiten dieser zweiten Art, wodurch uns gelehrt wird, wie wir etwas tun sollen, kann eigentlich der Name des Gesetzes zukommen. Indessen finden mir diesen Namen doch auch zuweilen für erkennende Wahrheiten gebraucht. Das Gesetz der Schwere ist in den mechanischen Künsten eine erkennende Wahrheit. Das Prädikat Gesetz wird ihm aber nicht gegeben, weil es für uns, sondern weil es für die Natur ein Gesetz ist.

Will man das Gesagte auf die reine Mathematik anwenden, wo sich die wissenschaftliche Form der Natur der Sache nach am reinsten erhalten hat: so sind die Auflösungen der Aufgaben das, was dem Begriff des Gesetzes ganz entspricht. Die übrigen Sätze der Mathematik sind bloß erkennende Wahrheiten, die bekanntlich in Grund- und Lehrsätze eingeteilt werden. Diese Einteilung findet sich in keiner Kunsttheorie, obgleich der Ausdruck Grundsatz unendlich oft gebraucht wird. In der Mathematik ist jene Einteilung äußerst notwendig. Wir wollen nicht entscheiden, ob sie in einer Kunsttheorie möglich ist, aber soviel scheint sicher, daß diese ihrer nicht so wesentlich bedürfen als die Mathematik, die abstrakteste aller Wissenschaften, bei der alles auf die Form der Vorstellungen ankommt.

In den Künsten wird der Ausdruck Grundsatz übrigens mehr in der Bedeutung einer lehrenden als einer erkennenden Wahrheit gebraucht. Er scheint sich hier von dem Begriff Gesetz bloß dadurch zu unterscheiden, daß er eine mehr subjektive Bedeutung hat. Man hört seltener von den Grundsätzen der Kunst als den Grundsätzen des Künstlers sprechen; auch wird der Ausdruck sehr häufig in der Kriegskunst gebraucht, bekanntlich aber hat in dieser Kunst die ganze individuelle Natur des Künstlers einen so großen Einfluß auf das Kunstwerk.

Nach diesen allgemeinen Betrachtungen werfen wir unsern Blick auf die Natur der Kunstgesetze.

Ein Gesetz ist zunächst eine Vorschrift zum Handeln, d.h. eine Bestimmung des Gebrauchs der vorhandenen Mittel zum vorgesetzten Zweck.

Hieraus folgt, daß Zweck und Mittel den Fall bestimmen, für welchen die Vorschrift dienen soll. Der Fall wird ein anderer, sowie ein anderer Zweck oder andere Mittel eintreten; der Fall bleibt unveränderlich der nämliche, sobald jene Dinge keine Veränderung leiden.

Ferner folgt, daß die Eigenschaften der Zwecke und Mittel die Vorschrift erzeugen, d.h. die einzige Quelle aller Vorschriften sind.

Vorschriften für einzelne Fälle können keinen Platz in der Theorie finden, weil sie nicht alle einzelnen möglichen Fälle (logisch: Anschauungen) erschöpfen kann. Die Theorie muß also die einzelnen Fälle unter allgemeine Gesichtspunkte bringen (sie durch gemeinschaftliche Merkmale in Gattungen vereinen), um für die ganze Klasse von Fällen eine Vorschrift zu geben. Diese Vorschrift erhält dadurch das Merkmal der Allgemeinheit, und dies ist ein wesentliches Merkmal für den Begriff von Gesetz oder Regel (welches einerlei ist). Man pflegt aber doch das Gesetz von der Vorschrift noch zu unterscheiden. Das Gesetz drückt nur einen Gedanken aus, in dem freilich mehrere Vorstellungen enthalten sein können, die sich aber alle in einen endigen. Wenn ich die Regel aufstelle: Wer eine überlegene Kavallerie hat, muß die Ebene suchen – so sind darin mehr als eine Vorstellung enthalten, aber es ist nur ein Gedanke. Vorschriften aber sind eine Reihe von Gedanken, die zu einem Ganzen verbunden sind, um ein gewisses Verfahren in allen seinen Teilen zu bestimmen. Vorschriften entstehen aus den Gesetzen, sind schon eine Anwendung, Darstellung, haben also einen größeren Grad von Allgemeinheit. Es gibt Vorschriften für den Kleindienst, Vorschriften, wie man in ein Lager einrücken soll, wie man dasselbe verlassen muß, Vorschriften, wie man das Schanzzeug gebrauchen soll usw. Es gibt aber keine Vorschriften, wie man einen Feldzug machen, wie man eine Schlacht liefern oder wie man eine Maschine einrichten soll. Hier können bloß einzelne Wahrheiten (Kunstgesetze) die Richtung des Geistes leiten. Bei der Vorschrift befindet man sich in gebahnter Straße; folgt man den bloßen Kunstgesetzen, so vertraut man sich der Leitung der Gestirne.

Vorschriften sind daher auch gewöhnlich mehr für Manipulationen als für die Tätigkeit des Kopfes bestimmt.

Weil Vorschriften aus Kunstgesetzen entstehen, so wenden wir uns zu den letztern, um ihre Entstehung ferner zu betrachten.

Wie wir eben gesehen haben, sind Gesetze nicht für einzelne Fälle, und der einzelne Fall kann durch nichts als durch Zweck und Mittel bestimmt werden. Will man nun mehrere Fälle unter gemeinschaftliche Gesichtspunkte vereinigen, so kann dies nicht anders geschehen als indem dies mit den Zwecken und Mitteln geschieht.

Man wird also bei den verschiedenen Zwecken und Mitteln gemeinschaftliche Merkmale (Eigenschaften) aufsuchen müssen.

Es werden sich daher nur auf solchen Eigenschaften der Zwecke und Mittel Regeln bauen lassen, die nicht rein lokal (Anschauungen) sind, sondern sich in mehreren Fällen wiederfinden, d. h. nach der gewöhnlichen logischen Sprache, einen gewissen Grad der Allgemeinheit haben.

Ein Gesetz, das der Form nach vollkommen sein sollte, müßte nicht nur ausdrücken, was geschehen soll, sondern auch genau die Fälle bezeichnen, wo es geschehen soll; d. h. es müßte die gemeinschaftlichen Merkmale der Zwecke und Mittel, worauf es gebaut ist, angeben. Unter dieser Bedingung würde es allgemein sein, und Ausnahmen wären unmöglich. Wenn wir in der Kriegskunst das Gesetz finden: »Man muß die Flanken durch äußere Verstärkungen sichern«, so setzt diese Regel eine Stellung voraus, die in den Flanken schwächer als in der fronte ist; sie ist daher ohne diese hinzugefügte Eigenschaft der Stellungen nicht allgemein; mit ihr ist keine Ausnahme mehr möglich. Unnötig wird die obige Bedingung, wenn die Eigenschaften selbst ganz allgemein sind. »Man muß sich nicht überfallen lassen«, setzt voraus: man kann nicht unvorbereitet schlagen; da diese Voraussetzung gar keine Ausnahme leidet, so braucht sie gar nicht gemacht zu werden, und die Regel bleibt dennoch allgemein.

Aber jene vollkommene Form der Gesetze durch Benennung der Eigenschaften, worauf sie sich gründen (wodurch allemal die Fälle bestimmt werden, wofür sie passen), ist größtenteils unmöglich, wenn man nicht die für die Kunstgesetze ganz wesentliche Kürze und Deutlichkeit aufopfern wollte. Man soll sich des Gesetzes in dem Augenblick erinnern, da man davon Gebrauch machen will; dies kann aber nur geschehen, wenn dasselbe in einigen Vorstellungen, nicht in einer ganzen Reihe derselben besteht. Daher kommt es, daß wir genötigt sind, Gesetze aufzustellen, ohne die Bedingungen zu nennen, worauf sie beruhen, und es der Urteilskraft zu überlassen, die Fälle aufzusuchen, wofür sie passen; daher kommt es, daß unsere Regeln gewöhnlich das Ansehen einer zu großen Ausdehnung haben und Fälle einzuschließen scheinen, auf die sie nicht passen. Solche Fälle nennen wir Ausnahmen. Die Schwierigkeit, Regeln aufzustellen unter der Bedingung, davon soviel Ausnahmen machen zu können, als man will, ist gar nicht groß; aber es ist wichtig, zu bemerken, daß nicht alle Regeln von gleichem Werte sind und daß es in manchen Künsten vielleicht nur sehr wenige gibt, welche den Künstler wirklich unterstützen. Der Wert eines Kunstgesetzes hängt von zwei Dingen ab.

Da, wie schon oben bemerkt, nicht alle Kunstgesetze die vollkommene Form haben, so können sie sich derselben mehr oder weniger nähern, d. h. sie leiden mehr oder weniger Ausnahmen, wovon unstreitig ihr Wert abhängen muß.

Eine andere Eigenschaft der Regel, die ihren Wert bestimmt, ist der Grad ihrer Brauchbarkeit. Es gibt Regeln, die ganz allgemein sind, aber in der Theorie immer wegbleiben können. Wahrheiten, die sich der gesunde Menschenverstand bei der ersten Ansicht abstrahiert, brauchen in der Theorie nicht um ihrer selbst willen aufgestellt zu werden, denn man muß sie ja aus der Theorie doch auch erst erlernen. Dies ist aber unnötig, da sie uns der Blick des Geistes bei der ersten Ansicht der Sache von selbst lehrt. Ein Gesetz wird in der Theorie aufgestellt, um das Resultat eines fortgesetzten Nachdenkens, den letzten Satz einer ganzen Reihe von Schlüssen konzentriert darzustellen. Es sollen also in der Theorie nur solche Sätze vorkommen, die man nicht beim ersten Anblick erhält, die, wie man zu sagen pflegt, sich nicht von selbst verstehen.

Der Nutzen, welchen man von den Gesetzen einer Kunsttheorie zu erwarten hat, besteht übrigens nicht darin, daß sie dem Künstler als eine hervorbringende Kraft innewohnen; diese Kraft ist von der Theorie ganz unabhängig, liegt in dem Talent des Künstlers, ist das, was wir gewöhnlich, wenn es eine vorzügliche Höhe erreicht hat, mit dem Namen Genie bezeichnen.[3]

Diese Kraft ist das Vermögen, zu erfinden, was wir als den Quell alles Schaffens in der Kunst betrachten, den die Theorie weder reichlicher ausstreuen noch versiegen lassen kann, kurz: über den sie keine andere Macht hat, als daß sie der ausströmenden Kraft den Weg vorzeichnet, den sie nehmen soll. Dies geschieht aber nicht, indem die Gesetze den Künstler bei seinem Schaffen überall leiten, sein einziger Führer sind. Strengegenommen ist das nie wahr, obgleich bei dem Anfänger mehr wie bei dem ausgebildeten Künstler. Das durch Studium und Übung ausgebildete Talent geht seinen Weg meistens ohne Führer, und nur sehr selten wird das Handeln des Künstlers durch eine ihm deutlich vor Augen stehende Regel geleitet werden. Die Hauptbestimmung der Kunstgesetze ist: dem Geschäft jener Ausbildung selbst, d. h. dem Studium, zu dienen; und es ist also hier, wo man hauptsächlich die Einwirkung der Theorie suchen muß, wodurch sie der schaffenden Kraft des Künstlers die Richtung gibt. Dem Studium dient die Theorie auf zwei Wegen. Erstlich dadurch, daß sie dem Studierenden bei Betrachtung der Kunstwerke gegenwärtig sind und ihn lehren, das Schöne, was er bei dem bloßen Anschauen auch bloß fühlt, vor den Verstand zu tragen, es zu erkennen, es sich dadurch zu eigen zu machen, um es einst selbst benutzen zu können. Zweitens geschieht es, indem das Gesetz einem Räsonnement, einer Untersuchung der Gegenstände zum Zweck dient, die für die Ausbildung des Talents von außerordentlicher Wichtigkeit sind, die mit dem Gegenstand vertraut machen und den Geist mit Ideen nähren und schwängern. Es scheint zwar, man könne dergleichen Untersuchungen und Räsonnements auch anstellen, ohne mit einem daraus hergeleiteten Gesetz zu enden; allein man würde fürchten, nichts davon zurückzubehalten, wenn man das Ganze nicht am Ende in einen einzigen Satz konzentriert fände; man würde glauben, einen zwecklosen Weg zu machen; kurz: man würde überhaupt weniger räsonieren, wenn man sich dadurch nicht den Weg zu Regeln zu bahnen hoffte, von denen man beim Anfang des Studiums gewöhnlich mehr für die Ausübung des Studiums erwartet, als sie wirklich leisten. Die Theorie einer Kunst darf daher auch nicht nur der nackten Aufstellung der einzelnen Sätze und Regeln bestehen, sondern die Untersuchungen über Zweck und Mittel, das Räsonnement über die Verbindung beider, kurz, die ganze Begründung der Sätze und Regeln werden sehr wesentliche Teile derselben ausmachen.


[1] Dieser Bemerkung ungeachtet bleibt es doch wahr, daß gewisse Fähigkeiten mehr als andere einen originellen Ursprung verraten, sich weniger aus einer bloßen Modifikation des allgemeinen Vorstellungsvermögens erklären lassen. Das letztere ist z. B. der Fall mit dem Sinn für die Tonkunst, in Vergleichung mit Einbildungskraft und Gedächtnis. (Cl.)
[2] Man verzeihe uns übrigens, wenn wir dem Anschein nach zu lange bei einem Gegenstand verweilten, der keine neuen Resultate gibt. Nirgends ist eine vollkommen deutliche, plane Aufstellung der Grundbegriffe notwendiger als in der Kriegskunst, weil man hier noch sehr häufig mit einem Helldunkel der Vorstellungen kämpft, das der Ausbildung gewiß große Hindernisse in den Weg legt. (Cl.)
[3] Wir sagen gewöhnlich, denn das Wort Genie scheint keine feste Bestimmung zu leiden, weil es oft in ganz verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. (Cl.)Über Kunst und Kunsttheorie


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