Der Kölner Toleranzstreit zwischen 1787 und 1789

von Michael Gnessner

Am Vorabend der Französischen Revolution war es den Kölner Protestanten immer noch nicht gestattet innerhalb der Stadt Köln ihre Gottesdienste abzuhalten. Hier fand ein seit dem preußischen Residentenstreit von 1672 bestehender Konflikt seinen Höhepunkt.

Am 28.11.1787 hatte der Kölner Rat – gegen den Willen der Kölner Zünfte – über einen Antrag der Kölner Protestanten abzustimmen. Ziel dieses Antrages war die Erlaubnis zur »stillen Religionsausübung« und zur Errichtung eines Gebets- und Schulhauses. Mit einer knappen Mehrheit von 21 zu 18 Stimmen wurde dem Ansinnen stattgegeben. Die 44 Gaffelvertreter, als Sprachrohr der Kölner Zünfte wurden bei der Beschlussfassung ignoriert.

Der Stadtrat unter Bürgermeister Franz Jacob Johann von Hilgers entschloss sich, diesen Ratsbeschluss unmittelbar dem Wiener Reichshofrat vorzulegen. Dieser musste den Beschluss, der gegen die Kölner Verfassungsnorm von 1513 gerichtet war, genehmigen. Bereits im Januar des folgenden Jahres bestätigte Kaiser Joseph II. den Ratsbeschluss. Sowohl die Mehrheit im Rat als auch Kaiser Joseph II. erhofften sich durch diesen »Toleranz-Beschluss« eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der Freien Reichsstadt. Dies wurde übrigens auch durch die Antragsteller als Begründung angeführt.

Jedoch hatte bereits unmittelbar nach dem Ratsbeschluss die Bürgerliche Deputatschaft , die sich als Vertretung der Kölner Bürger verstand, erklärt, »dass durch die Maßnahme des Rates die Gemeinsame Gerechtsame«, wie sie seit dem Transfix von 1513 bestand, empfindlich gestört werde.

Auch der katholische Klerus Kölns sprach sich ebenfalls gegen den protestantischen Antrag aus. Der Kölner Kurfürst Maximilian Franz, Bruder des österreichischen Kaisers Joseph II. und Befürworter dessen Toleranzpolitik, selbst hatte grundsätzlich nichts gegen den protestantischen Bau, sah sich jedoch in seinen »Territorial- und Epistokalgerechtsame« durch den Rat verletzt. Insgesamt waren die Gegner des Ratsbeschlusses in ihren Zielen nicht einheitlich.

Der traditionelle Ratsherrenwechsel zum Jahreswechsel 1787/88 verschob das Mehrheitsverhältnis innerhalb des Stadtrats. Nun hatten die Toleranzgegner die Mehrheit. So kam es bei einer zweiten Abstimmung – diesmal auch unter Beteiligung der 44er-Gaffelfreunde zu einem entsprechend anderen Beschluss. Nun stimmten 69 gegen den Beschluss und nur noch 16 Ratsherren votierten für das Toleranzedikt des Vorjahres. So wurde die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.11.1787 verfügt.

Der Kaiser behaarte jedoch auf die Rechtsgültigkeit des aufgehobenen Ratsbeschlusses, doch die Ratsherren verhinderten zunächst die Beschlussrealisierung. Der Rat fühlte sich in seiner Auffassung durch den Bürgerwillen bestätigt. So hatten die Kölner nach Bekanntwerden des kaiserlichen Konklusums in der Stadt dermaßen gegen den protestantischen Kirchenbau aufgebracht, dass man innerhalb des Rates einen Aufstand befürchtete falls die Protestanten den Bau ihres Gebetshauses »mit Ernst betreiben wollten«. So berichtete der kaiserliche Resident von Bossart am 24.06.1789 nach Wien.

So entschlossen sich die Protestanten am 03.08.1789 offiziell auf die Errichtung des Gebetshauses zu verzichten.

Bis heute lässt sich übrigens nicht nachvollziehen, welche Ratsherren gegen oder für das Toleranzedikt gestimmt haben. Jedoch hatten sich insbesondere die Bürgermeister Franz Jacob Johann von Hilgers sowie von Beywegh ausgesprochen. Sie wurden durch die Ratsherren Johann Maria Nikolaus DuMont, Huyben, von Klespe, Ulrich, Wolff, Wittgenstein und Wuns in der Öffentlichkeit für den Sakralbau ausgesprochen.

Erst im Zuge der Säkularisation und der damit eingehenden Liberalisierung in Glaubensfragen, konnten die Kölner Protestanten ihr erstes Gotteshaus errichten. Ihnen wurde die ehemalige Klosterkirche des St. Antonien-Ordens zugewiesen. Pfarrer Christian Gottlieb Bruch war der erste evangelische Priester Kölns.


Letzte Änderung der Seite: 06. 03. 2021 - 00:03