Die Geschehnisse im Rheinbogen bei Ehingen 1794 - 1817
Geschichtliche Erinnerung und Notizen des Heern Karl Baasel
1810
Es mußten auch die Pfarrherren die Tauf- und Sterbebücher zum Präfekten nach Düsseldorf schicken. Wollte man nun seinen Taufschein haben, so mußte man nach Düsseldorf gehen. Wenn ein Kind geboren wurde, dann mußte der Vater mit 2 Zeugen zum Maire und zeigen, ob ein Mädchen oder Junge war. War es ein Mädchen, so mußte es der Maire selbst besehen, ob es wahr oder unwahr sein.
Gab der Vater einen Knaben an, dann brauchte er es nicht zum Maire zu bringen, der Pastor durfte es aber nicht eher taufen, bis er vom Maire einen Schein hatte, daß es bei ihm gewesen war.
Wer sonstige Waren im Hause verborgen hatte, die Englische wurde gleich fortgenommen und nach Düsseldorf geschickt, wo deren beinahe fiir 1/2 Million auf dem Markte öffentlich ist verbrannt worden. Wo sie Kaffeebohnen oder Zucker fanden, mußte vom Pfund: 40 Stuber Abgaben bezahlt werden.