A.K.O. Friedrich Wilhelm III. über die Vererbung des Eisernen Kreuzes

vom 12.03.1814.

Unter den jetzigen Kriege wegen Tapferkeit und Wohlverhalten Mir namhaft empfohlenen Soldaten Meines Heeres sind viele, die durch Erteilung des Eisernen Kreuzes nicht haben ausgezeichnet werden können. Um auch Ihren Anspruch auf das bleibende Andenken an ihr erworbenes Verdienst nicht ganz verloren gehen zu lassen, setze ich hierdurch fest, dass die Eisernen Kreuze der Soldaten, welche  im Laufe des Krieges vor dem Feinde bleiben, oder mit Tode abgehen, in den Regimentern verbleiben sollen, welche ihres ausgezeichneten Benehmens wegen Mir namhaft empfohlen worden sind, ohne das Kreuz erhalten zu haben. Die Wahl der Würdigsten unter ihnen, auf welche die erledigten Kreuze übergehen, geschieht vom Regiment  oder Batailion, und in der Art, das die Offiziere wieder an Offiziere, die der Soldaten aber an Feldwebel, Unteroffiziere und Gemeine ohne Unterschied des Ranges vergeben werden.

Nur in dem Falle, dass die Regimenter keine Mir für Auszeichnung empfohlene Soldaten mehr haben, welche das Kreuz nicht erhalten haben, werden die durch Todesfälle während des Krieges erledigten Kreuze an die General-Ordens-Commission zurückgesandt. Die Regimenter müssen von dieser Vererbung der Kreuze genaue Listen führen und bei jedesmaliger Veränderung der General-Ordens-Commission mit dem Bemerken, bei welcher Gelegenheit die neuen Empfänger sich ausgezeichnet haben und mir empfohlen worden sind, Anzeige machen. In Beziehung auf die Offiziere erwarte ich diese Anzeige Selbst auf dem vorschriftsmäßigen Wege. Der General-Ordens-Commission trage ich auf, diese Verfügung zur Kenntnis der Militärbehörden zu bringen.

Chaumount, den 12.03.1814

Friedrich Wilhelm

Quelle:
Schneider, Louis: Das Eiserne Kreuz, Berlin 1872


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