Verordnung über die Landwehr

vom 17.03.1813.

Ein vor Augen liegendes Beispiel hat gezeigt, dass Gott die Völker in seinen besondern Schutz nimmt, die ihr Vaterland zu unbedingtem Vertrauen zu ihrem Beherrscher mit Standhaftigkeit und Kraft gegen fremde Unterdrückung verteidigen. -
Preußen! würdig des Namens, teilt Ihr dies Gefühl! Auch Ihr hegt den Wunsch, von fremdem Druck Euch zu befreien. Mit Rührung werde Ich die Beweise davon gewahr, in dem Eifer, mit welchem die Jünglinge aus allen Ständen zu den Waffen greifen und unter die Fahnen Meines Heeres sich stellen; in der Bereitwilligkeit, mit welcher gereifte Männer, voll Verachtung der Gefahr, sich zum Kriegsdienst erbieten, und in den Opfern, mit welchen alle Stände, Alter und Geschlechter wetteifern, ihre Vaterlandsliebe an den Tag zu legen.

Ein mit Muth erfüllten Heer steht mit siegreichen und mächtigen Bundesgenossen bereit, solche Anstrengungen zu unterstützen. Diese Krieger werden kämpfen für Unsere Unabhängigkeit und für die Ehre des Volkes. Gesichert aber werden beide nur werden, wenn jeder Sohn des Vaterlandes diesen Kampf für Freiheit und Ehre teilt!

Preußen! zu diesem Zwecke ist es notwendig, dass eine allgemeine Landwehr aufs Schleunigste errichtet und ein Landsturm eingeleitet werde. Ich befehle hiermit die Erste und werde den Letztern anordnen lassen. Die Zeit erlaubt nicht, mit Meinen getreuen Ständen darüber in Beratung zu treten. Aber die Anweisung zur Errichtung der Landwehr ist nach den Kräften der Provinzen entworfen. Die Regierungen werden selbige den Ständen mitteilen. Eile ist nötig. Der gute Wille jedes Einzelnen kann sich hier zeigen. Mit Recht vertraue ich auf ihn.

Mein getreues Volk wird in dem letzten entscheidenden Kampfe für Vaterland, Unabhängigkeit, Ehre und eigenen Herd, Alles anwenden, den alten Namen treu zu bewahren, den Unsere Vorfahren Uns mit ihrem Blute erkämpften.

Wer aber aus nichtigen Vorwänden und ohne Mangel körperlicher Kraft sich Meinen Abordnungen zu entziehen suchen sollte, den treffe nicht nur die Strafe des Gesetzes, sondern die Verachtung Aller, die für das was dem Menschen ehrwürdig und heilig ist, das Leben freudig zum Opfer zu bringen.

Meine Sache ist die Sache Meines Volkes, und Aller Gutgesinnten in Europa!

Gegeben Breslau, den 17ten März 1813.

Friedrich Wilhelm.

Quelle:
Lange, Fritz (Hg): Das neue Deutschland 1813/14, Berlin 1953


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