Ächtung des Reichsfreiherrn vom Stein durch Kaiser Napoléon

vom 16.12.1808.

Kaiserlicher Befehl

  1. Der namens Stein, welcher Unruhen in Deutschland zu erregen sucht, ist zum Feinde Frankreichs und des Rheinbundes erklärt.

  2. die Güter, welche der besagte Stein, sei es in Frankreich, sei es in den Ländern des Rheinbundes besitzen mögte, werden mit Beschlag belegt. Der besagte Stein wird überall, wo er durch unsere oder unserer Verbündeten Truppen erreicht werden kann, persönlich zur Haft gebracht.

In unserem Kaiserlichen Lager von Madrid, den 16. Dezember 1808

Napoleon

Quelle:
Pretz :Das Leben des Ministers Freiherrn von Stein, 1849-1855


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