Einführung der Kirchenpolizei im Königreich Bayern

vom 14.06.1806.

Wir, Maximilian-Jospeh, von Gottes Gnaden König von Bayern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchsess und Kurfürst.

Unsere Gesinnung ist, das die in Unserer schwäbischen Provinz eingeführten Verordnungen über Gegenstände des geistlichen Staatsrechts und der Kirchenpolizei auch in den neu erworbenen Teilen der Provinz geltend gemacht werden sollen.

München, den 14.04.1806

Max Joseph
Freiherr von Montgelas
Auf königl. allerhöchsten Befehl.
von Zlab.

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON


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