Abstimmung über die Helvetische Verfassungsurkunde in der Muncipalität Chur
vom 05.06.1802.
Der Regierungsstatthalter des Kantons Graubünden, an seine Mitbürger.
Verehrteste Mitbürger!
Die helvetische Regierung hat mir die Verfassung zugesandt, die die Versammlung der Notablen derselben einmüthig angerathen hat. Ich soll sie Euch zur Sanktion, mit der Proklamation des kleinen Rathes darüber, vorlegen; und Eure Gesinnungen über dieselbe, zu Händen der Regierung vernehmen.
Der kleine Rath hat es diesmalen gerade in die Hände des schweizerischen Volks gelegt, ob es durch die Annahme der vorgelegten Verfassung dem schwankenden Zustand der Dinge ein Ende zu geben, oder aber durch ihre Verwerfung die Leiden fortdauernd machen wolle, die es schon lange quälen.
Euere Wünsche, werthe Mitbürger! in den Zustand der Gesezlichkeit und der Ordnung zurück zu treten, sind mir nicht unbekannt. Lange schon war Euch das provisorische Daseyn lästig; daher kann ich erwarten, daß Ihr den Anlaß der Euch dargeboten ist, weislich benutzen, und das Eurige beitragen werdet, denselben aufzuhören, und das helvetische Vaterland von seinem Untergang erretten zu helfen.
Der Gegenstand ist wichtig, liebe Mitbürger! das künftige Wohl und Wehe der helvetischen Nation, ist eng mit der Beschliessung verbunden, die dieselbe nehmen wird.
Ich bitte Euch, liebe Freunde! den Gegenstand Eure ganze Aufmerksamkeit zu widmen: Euere Entschliessungen seyen nicht blosse Früchte Eurer Wünsche, sondern das Resultat einer kugen PRüfung, welche Zeit und Umstände zur Dringlichkeit machen.
Die Vortheile, die die vorliegende Verfassung gewähret, werden Euerer Aufmekrsamkeit nicht entgehen. Zeit und erfahrung wird die allfälligen Mängel ausbessern; - das Werk vervollständigen.
Mit den Ende des provisorischen Zustandes soll dem Vaterland die zugesagte Unabhängigkeit der schweizerischen Republik eintreten; revolutionäre Handlungen aufhören, - Mäßigung und Gerechtigkeit, Leidenschaften und Verfolgungen verdrängen, und das Vaterland sich unter dem Schutzeiner angemessenen Verfassung, unter der Leitung einer weisen und gerechten Regierung, der Zukunft zu erfreuen haben.
Möge doch das helvetische Volk, sich den Loos zubereiten, das sein dringenstes Bedürfniß, der Ruhe und Einigkeit befriedigen, - denn Genuß seiner wahren Freiheit gründen, - die traurige Vergangenheit vergessen, und demselben schmeichelhafte Hoffnungen in die Zukunft zu geben vermag.
Vom 18ten bis zum 21ten dieses Monats, neuen Kalenders, werden Euch, liebe Mitbürger! die Register nach der Weißung der Regierung, am Versammlungsort jeder Munzipalität offen stehen, wo jeder von Euch seine Meinung selbst einschreiben oder einschreiben kann, ob er die Verfassung annehme oder verwerfe; diejenigen, die nicht erscheinen, oder sonstnicht einschreiben, werden als die Verfassung annehmend gezehlt.
Ich wiederhole es noch einmahl, theuerste Mitbürger! prüfet die Sache reiflich; ziehet nicht nur Euere Wünsche, nicht allein das mehr oder wenige Gute der Verfassung zu Rathe, sezt Euch in die Lage der Zeit und Umstände, und laßt die Klugheit Eurer Meinungen leiten.
Von dem Entschliusse des helvetischen Volker über diese Verfassung hängt das Schicksal des Vaterlandes ab.
Chur, den 5ten Juni 1802
G.Gengel
Regierungs-Statthalter
Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON