Dekret zum Tode des Mainzer Bibliothekars Felix Anton Blau

vom 23.12.1798.

Die Zentralverwaltung, nach Ansicht eines Briefes des Bürgers Köhler, Regenten des Seminariums zu Mainz, wo er ihr das heute den 3. Nivôse, morgens um sechs Uhr und drei Viertel erfolgte Absterben des Bürgers Blau, Bibliothekars der dasigen Universität, ankündigt;

in Erwägung, daß es den republikanischen Grundsätzen angemessen ist, das Andenken derer zu ehren, welche durch ihre moralischen und Bürgertugenden, durch die Sanftmut ihres Charakters, durch ihre angenehme Sitten, ihre standhaften Bemühungen, ihrem Vaterlande zu dienen und ihre Mitbürger zu unterrichten und besser ZU machen, und welche endlich durch die Hingebung, mit der sie zum Siege der Freiheit alle Arten von Verfolgungen erduldeten, ihren Zeitgenossen und künftigen Generationen zum Muster gedient haben und immer dienen werden;

in Erwägung, daß der Bürger Blau alle diese Eigenschaften in sich vereinigt, daß er durch den der Jugend erteilten wohltätigen Unterricht, durch seine literärischen Arbeiten, durch seinen mutvollen Eifer, die Vorurteile aller Art auszurotten und Aufklärung zu befördern, durch Ausübung aller gesellschaftlichen und Privattugenden, durch seine rastlosen Bemühungen, das heilsame Werk unsrer Vereinigung mit der Republik zustande zu bringen, und endlich durch die heroische Resignation, welche er teils bei den grausamen Mißhandlungen, die er von dem Augenblicke an, da er in die Hände der Freiheit fiel, bis auf jenen seiner Befreiung erdulden mußte, teils während seiner langwierigen und harten Krankheit zeigte, welche eine Folge jener barbarischen Mißhandlungen war, den Dank seiner Mitbürger verdient hat;

beschließt: nach Anhörung des Kommissärs des Vollziehungsdirektoriums:

Art. 1. Der Name des heute, den dritten Nivôse siebenten Jahrs, verstorbenen Bürgers Felix Blau, Bibliothekars an der Universität zu Mainz, soll bei dem nächstkommenden Feste der Erkenntlichkeit als eines Bürgrs proklamiert werden, der es wert ist, den republikanischen Lehrern, den Philosophen, Freunden der Menschheit, den Feinden des Aberglaubens und der Tyrannei und allen wahren Freunden des Vaterlandes zum Muster dienen.

Art. 2. Gegenwärtiger Beschluß soll in beiden Sprachen gedruckt und an die Munzipalverwaltungen dieses Departements zu ihrer Nachachtung, sowie auch an den Minister der Justizpflege und an die Universität von Mainz geschickt werden.

Die Verwalter des Departements v. Donnersberg.

Malingre, Präsident

Moßdorf, Bertrand, Petersen, Verwalter, Cosson, Kommissär des Vollziehungsdirektoriums und Mathis, Generalsekretär.

Quelle:
Haasis, Hellmut G.: Gebt der Freiheit Flügel, Hamburg 1988


Letzte Änderung der Seite: 27. 09. 2021 - 03:09