Fähnrichspatent für Hans David Ludwig von Yorck

vom 04.03.1775.

Nachdem Seine Königliche Majestät von Preußen unser allergnädigster König und Herr resolviret haben, den bisherigen Gefreyt-Corporal Luckschen Regiments Füsiliers David Ludwig von Jork zum Fähnrich bei gedachten Regiment Allergnädigst zu declariren und zu bestellen: Als thun Sie auch solches hiemit und in Kraft dieses Patents dergestalt das Allerhöchst gedachter Seiner Königlichen Majestät und dero königlichen hohen Hause derselbe zuvörderst treu hold und gehorsam sein, seiner Charge gebührend wahrnehmen, was ihm zu thun und verrichten oblieget und commenttiret wird, bei Tag und Nacht fleißig und treulich ausrichten, bei allen vorkommenden Kriegsbegebenheiten sich tapfer und unverweißlich bezeigen, im Uebrigen auch aller dieser Charge anklebenden Praerogativen und Gerechtsamen genießen solle. Das zur Urkund haben seine Königliche Majestät dieses Patent mit Dero geheimen Kriegs-Canzley-Siegel bedrucken und autorisiren lassen.

So geschehen und gegeben Berlin, den 4ten Martü 1775.

Friedrich II.

Quelle:
Droysen, Johann Gustav: Das Leben des Feldmarschalls Yorck von Warttenburg, Berlin 1851


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