Universität Greifswald legt Namen Ernst Moritz Arndt ab

Der Akademische Senat der Universität Greifswald hat sich für die Ablegung des Namens Ernst Moritz Arndt entschieden. Zukünftig wird sie nur noch den Namen Universität Greifswald tragen.

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Ernst Moritz Arndt (1769-1860) war ein deutscher Schriftsteller und wehrte sich mit der Feder gegen Napoléon und seine Herrschaft. Während der Revolution gehörte der Historiker und Professor der Bonner Universität dem Paulskirchenparlament als Alterspräsident an.

Ernst Moritz Arndt (1769-1860)

Der Akademische Senat der Universität Greifswald hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, den Namen des Schriftstellers Ernst Moritz Arndt (1769-1860) abzulegen. In der Sitzung stimmten 24 Senatoren mit Ja während 11 mit Nein stimmten. Ein Senator enthielt sich.

Im Jahre 1933 beantragte der Senat der Universität Greifswald bei der preußischen Staatsregierung den Namen Ernst Moritz Arndts zu führen und somit künftig den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifsfwald zu tragen. Erst ab dem Jahre 1954 durfte der Name wieder offiziell in den Universitätstitel aufgenommen werden, als Symbol der nationaler Einheit und des progressiven Erbes während der Existenz zweier deutscher Staaten.

Seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 gab es immer wieder hochschulinterne, aber auch öffentlich geführte Diskussion über den Namenspatron der Universität.

Zuletzt wurde im Frühjahr 2010 nach eingehender wissenschaftlicher Befassung sowie einer öffentlichen Anhörung im Senat über eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung abgestimmt. Damals stimmten 22 Senatorinnen und Senatoren für die Beibehaltung des Namens und 14 stimmten dagegen; womit eine notwendige ⅔-Mehrheit für eine Änderung der Grundordnung nicht zustande kam.

Die erneute Abstimmung im Senat wurde bereits im Frühjahr 2016 durch zwölf Senatorinnen und Senatoren initiiert. Das Festhalten an dem umstrittenen Namenspatron Ernst Moritz Arndt für die Gewinnung internationaler Studierender und Wissenschaftler, sowie die Darstellung der Universität als ein Ort fortschrittlicher Wissenschaft erschwert würde. So die Argumentation der Antragsteller. In der Folge setzte der Senat eine Namenskommission ein, die eine hochschulöffentliche Diskussion am 11.01.2017 zu Für und Wider eines Namenspatrons vorbereitete. Hierbei wurde sehr deutlich, dass es immer noch unterschiedliche Sichtweisen zur Eignung Arndts als Namenspatron gab.

Für die Befürworter einer Namensänderung war Ernst Moritz Arndts antisemitische und nationalistische Äußerungen unvereinbar mit dem im Leitbild der Universität geforderten Grundsatz der Weltoffenheit, während die Gegner einer Namensänderung wiederum Arndts Einsatz für die Abschaffung der Leibeigenschaft und für Meinungs- und Pressefreiheit hervorhoben.

Nach dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird der Name einer Hochschule in der Grundordnung festgelegt. Über Änderungen der Grundordnung entscheidet der Senat einer Hochschule, der somit für die Namensgebung das allein entscheidende Gremium ist.

Dem Senat ist bewusst, dass die Ablegung des Namens in der Öffentlichkeit umstritten sein wird. Das Ergebnis des demokratischen Abstimmungsprozesses müsse nun jedoch akzeptiert werden.


Letzte Änderung der Seite: 16. 09. 2023 - 23:09