Vom 01.09. bis zum 04.09.2016 findet im Düsseldorfer Goethe-Museum das 11. Kolloquium der Internationalen Armin-Gesellschaft statt. Thema des wissenschaftlichen Symposiums ist »Romantik und Recht: Recht und Sprache, Rechtsfälle und Gerechtigkeit«.
Eröffnet wird das Symposium am 01.09.2016 um 18:00 Uhr durch den Hausherrn des Düsseldorfer Goethe-Museums, Prof. Dr. Christoph Wingertzahn, sowie dem Präsidenten der Internationalen Arnim-Gesellschaft. Im Anschluß eröffnet Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Universität Köln, das Kolloquium mit dem Vortrag »Funktion des Volksgeistes im Rechtsdenken der Historischen Rechtsschule«. Um 19:30 Uhr endet dieser Veranstaltungstag mit einem gemeinsamen Abendessen.
Am 02.09.2016 wird das Kolloquium mit einem Vortrag von Prof. Dr. Christoph-Eric Mecke, Universität Hannover, eröffnet. Er widmet sich in seinem Vortrag dem Juristen Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) »Friedrich Carl von Savigny und die zeitgenössische Romantik«. Die Kölner Notarassessorin Dr. Karin Raube widmet ihrem Vortrag Jacob Grimm und stellt ihn unter den Titel »Jacob Grimm und der Volksgeist«. Der nächste Vortrag in der Reihe stammt von Prof. Dr. Bernd Fischer von der Ohio State University und widmet sich der Lehre von Recht und Gegenrecht, wie sie von Adam Müller vertreten wurde.
Der zweite große Themenblock befasst sich ab Freitag Nachmittag mit der »Rechtspraxis um 1800«. Diese Session wird durch einen Vortrag von Prof. Dr. Konrad Feilchenfeldt von der Ludwigs-Maximilians-Universität München eröffnet. »Der Studentenstatus des romantischen Autors: Akademisches Bürgerrecht versus souveränes Künstlertum. Zum Beispiel Clemens Brentano«. Ein weiterer Vortrag von Prof. Dr. Chistof Wingertszahl, Goethe-Museum Düsseldorf, geht der Frage nach »Gerichtstag ist bekanntgemacht. Achim von Arnims Patrimonialgrichtsbarkeit«. Prof. Dr. Barbara Becker-Cantarino von der Ohio State University, widmet ihren Vortrag den »Rechtsstreitigkeiten um Bettina von Arnims Nachlass«. Dr. Sheila Dickson, University of Glasgow, untersucht den Rechtsstreit zwischen »Rachel Fanny Antonina Lee vs. Loudon und Lockhart Gordon«. Mit einem Vortrag von Dr. Ralph Schippan, Sammlung Alexander Schippan in Düsseldorf, geht in seinem Vortrag »Dem Schreibervolk aufs Maul geschlagen. Urheberrecht und Zensur in der Romantik« einem Thema nach, das heute ebenso aktuell ist wie vor 200 Jahren.
Dieser Kolloquiumstag endet mit der zwischen 18:00 und 19:00 Uhr angesetzten Mitgliederversammlung der Internationalen Arnim Gesellschaft.
Am Samstag wird der Themenblock »Rechtspraxis um 1800« mit einem Referat von Prof. Dr. Sebastian Dietzsch von Kondylis-Institut für Kulturanalyse und Alternationsforschung fortgesetzt. Er geht dem Juristischen im Werk von August Klingemann (1777-1831) nach. Der Themenkomplex wird von Prof. Dr. Stefan Nienhaus, Universität Foggia, abgeschlossen. Titel seines Vortrags ist »Rechtsprechung als Werkzeug des blindwütigen Fanatismus: Die ›Tyrannei der Werte‹ in Tiecks Spätwerk«.
Am späten Samstag-Vormittag wird der dritte große Themenblock des Symposiums unter das Thema »Recht und (poetische) Gerechtigkeit« gestellt. Prof. Dr. Bernd Hamacher, Universität Hamburg, geht in seinem Beitrag der Frage nach »Zeuge, Gutachter, Ankläger, Verteidiger, Richter? Die Rolle der Erzählinstanzen bei der Konstitution von Recht und (poetischer) Gerechtigkeit in ausgewählten Texten der Romantik«. Von der Universität Köln trägt Dr. Antje Arnold »›damals gab ein strenges Recht gegen die Zigeuner‹: Achim von Arnims ›Isabella von Ägypten‹«. Den Schlussvortrag dieser Session steuert Prof. Dr. Roswitha Burwick vom Scripps College in kalifornischen Claremont bei. »›Was du versprochen hast, das mußt du auch halten‹: Recht und Gerechtigkeit im Märchen« ist der Titel ihres Beitrags. Damit endet der dritte Symposiumstag bereits gegen 12:40 Uhr und der Nachmittag steht zur freien Verfügung.
Prof. Dr. Lothar Ehrlich, der ehemals Mitarbeiter der Klassik Stiftung Weimar (KSW) war eröffnet den vierten und letzten Themenblock des Kolloquiums unter dem Titel »Recht, Sprache und Leidenschaft« mit seinem Vortrag unter dem Titel »›... die Befreiung von rechtlosen Gesetzen‹: Recht und Gerechtigkeit in Arnims Geschichtsdrama ›Marino Caboga‹«. Dr. Norman Kaspar von der Universität Halle-Wittenberg »Recht - Sprechen. Eichendorffs ›Das Schloß Dürande‹ als juristische Textur«.
Jan Wittmann von der Universität zu Köln setzt sich in seinem Referat »Urteil und Leidenschaft: Kleists Dorfrichter Adam im Lichte des zeitgenössischen Richterbildes« mit dem »Zerbrochenen Krug« auseinander. Auch Yasemine Salimi, ebenfalls von der Universität zu Köln, beschäftigt sich in ihren Referat mit Heinrich von Kleist (1777-1811) und wendet sich dabei »Kleists Zweikampf - ein Wettstreit der Deutungsmuster des Rechts« zum Ende des Symposiums zu.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Internationalen Arnim Gesellschaft (IAG) mit Sitz in Köln sowie vom Goethe-Museum in Düsseldorf.
Veranstaltungsinformation:
»Romantik und Recht: Recht und Sprache, Rechtsfälle und Gerechtigkeit« - 11. Kolloquium der Internationalen Armin-Gesellschaft in Kooperation mit dem Goethe-Museum Düsseldorf
01.09. - 04.09.2016 | Do: 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Fr. & Sa.: 09:00 Uhr - 18:00 Uhr | So: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Goethe-Museum Düsseldorf
Jacobistr. 2 | 40211 Düsseldorf
: +49 211 /899 62 62
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: goethemuseum(at)duesseldorf(dot)de
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