Parkbesucher zeigen Verständnis für gemeinsame Kontrollgänge von Stadt und Stiftung

Geneinsame Gänge des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Weimar (KOS) und der Klassik Stiftung Weimar (KSW) sollen Parkbesucher bei der Nutzung der Grünanlagen sensibilisieren.

In der vergangenen Woche haben die gemeinsamen Gänge der Stadt Weimar und der Klassik Stiftung in den Parkanlagen begonnen.

Die Verantwortlichen hoffen, mit dieser Kooperation das Bewusstsein der Weimarer und ihrer Gäste für eine denkmalgerechte Nutzung der Parke und Grünflächen weiter zu wecken und nachhaltig zu sensibilisieren.

Gemeinsam kontrollieren der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Weimar (KOS) und die Klassik Stiftung mit gemeinsamen Rundgängen die Sauberkeit und Ordnung in den Weimarer Parkanlagen. Nach der ersten ‚Sensibilisierungs’-Woche, die nun zu Ende geht, können ab Montag, dem 23. Juni 2008, bei gravierenden Verstößen auch Bußgelder verhängt werden. Insgesamt wurden bis gestern vier gemeinsame Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden jeweils innerhalb von einer Stunde rund 15 Personen angesprochen, über die ordnungsbehördliche Verordnung und die Parkordnung informiert und teilweise mündlich verwarnt. Monatlich sind vorerst zwischen 8 und 10 Kontrollen an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten geplant.

»In den allermeisten Fällen zeigten die Parkbesucher für diese Kontrollgänge großes Verständnis«, fasst Bürgermeister Christoph Schwind die einwöchige Erfahrung des KOS und der Parkwächter der Klassik Stiftung zusammen: »Wir gehen davon aus, dass sich die Aufmerksamkeit für das eigene Verhalten schon deshalb deutlich erhöhen wird.«

In einer Kooperationsvereinbarung hatten die Klassik Stiftung, die Stadt und der Förderverein Grüne Wahlverwandtschaften e.V. am 22. Mai 2007 die Initiative »Saubere Parks« ins Leben gerufen. Mit einer gemeinsamen Aktionswoche, in der der Müll aller Besucher gesammelt wurde, hatten sie in einem ersten Schritt auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, sich in den Parken rücksichtsvoll zu verhalten.

Nach der 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Weimar (Juli 2007) war der Geltungsbereich dieser Vorschrift in Weimar grundsätzlich auf alle Öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bzw. alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen ausgedehnt worden. Angesprochen werden entsprechend dieser Verordnung nun Besucher, die Müll hinterlassen, die bei Beschmutzung oder gar Beschädigungen beobachtet werden, die ein offenes Feuer entzünden oder im Zelt übernachten; verwarnt werden außerdem die Besitzer von freilaufenden Hunden oder solche, die Hundekot nicht ordnungsgemäß beseitigen. Bei Mehrfachverwarnung kann in all diesen Fällen nun auch ein Bußgeld erhoben werden.

»Wichtiger als die Ahndung von Verstößen bleibt den drei Kooperationspartnern aber natürlich, dass das Bewusstsein der Weimarer und ihrer Gäste für die zu bewahrende Schönheit der Parks und Grünflächen geweckt wird«, unterstreicht die Leiterin der Abteilung Gärten der Klassik Stiftung Weimar, Dorothee Ahrendt, noch einmal das Grundanliegen der gemeinsamen Aktion.


Letzte Änderung der Seite: 16. 09. 2023 - 23:09