Der Vierte Koalitionskrieg 1806/07
Kapitel 8: Der Großpolnische Aufstand 1806 und die Polenfrage als strategisches Instrument
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Die Gründung des Herzogtums Warschau (1807)
Im Frieden von Tilsit (7./9. Juli 1807) wurde Preußen von Napoleon gezwungen, die im Zuge der Zweiten und Dritten Polnisch-Litauischen Teilung annektierten Gebiete abzutreten. Aus ihnen gründete Napoleon einen Satellitenstaat, das Herzogtum Warschau (Duché de Varsovie, polnisch Księstwo Warszawskie). Der in der Literatur häufig anzutreffende Begriff „Großherzogtum Warschau“ ist sachlich falsch: Im Frieden von Tilsit ist ausdrücklich vom Duché de Varsovie die Rede.
Zum Herzog von Warschau ernannte Napoleon seinen sächsischen Verbündeten, König Friedrich August I. (1750–1827). Der neue Staat hatte eine Ausdehnung von 104.000 km² mit 2,6 Millionen Einwohnern. Am 22.07.1807 oktroyierte Napoleon dem Herzogtum eine Verfassung nach französischem Vorbild, die er in wenigen Stunden in Dresden diktiert hatte. Die Macht lag de facto beim französischen Botschafter, dessen Organ der Ministerrat war.
Für die Polen bedeutete das Herzogtum Warschau trotz seiner offensichtlichen Abhängigkeit von Napoleon eine historisch bedeutsame Etappe: Es war die erste staatliche Gemeinschaft polnischer Prägung seit der dritten Teilung von 1795. Mit dem Napoleonischen Gesetzbuch (Code civil) wurde ein modernes Rechtssystem eingeführt, das die persönliche Freiheit der Bauern und die rechtliche Gleichstellung der Bürger kodifizierte. Die Hoffnung auf ein vollständig wiederhergestelltes Polen blieb indes unrfüllt. Der Wiener Kongress (1814/15) hob das Herzogtum auf und teilte seine Gebiete erneut zwischen Russland, Preußen und Österreich auf.
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→ Die polnische Verfassung von 1791 – die Verfassung, die die polnischen Patrioten 1806 als Vorbild für das neue Herzogtum ansahen und die Napoleon bewusst ignorierte