Abgabe der Regierungsgewalt für die Stadt und den Kanton Bern durch den Großen Rat

vom 22.12.1813.

Wir Schultheiß Klein und Grosse Räthe des Cantons Bern, thun kund hiermit:

Daß Wir in Betrachtung die allierten Mächte die Neutralität der Schweiz nicht zugegeben sondern mit ihren Truppen in grosser Uebermacht das Gebiet des Cantons wirklich betreten haben; in Betrchtung Allerhochdieselben sich ganz bestimmt gegen Seine Excellenz den Herrn Landamtmann der Schweiz erklärt haben, daß die Vermittlungs-Akte und die Folgen derselben mit ihrem grossen Zweck, der Befreiung der Völker und der Freiheit der Schweizerischen Nation unverträglich seye; in Betrachtung dadurch der vormalige Canton Bern und desselben rechtmäßige einzig durch fremde Gewalt gestürzte Regierung in alte ihre wohlhergebrachten Rechte zurikert

beschlossen und verordnet:

1) Die Vermittlungs-Akte vom Jahr 1803, soll soviel den Canton Bern betrift, aufgehoben seyn.

2) Wir, der in Folge derselben erwählte Große Rath als die gegenwärtige oberste Landes-Behörde des Cantons Bern legen hiermit Unsere Gewalt förmlich ab und übergeben dieselbe wieder an Schultheiß Räth und Burger der Stadt und Republik Bern als den rechtmäßigen Landesherrn, welcher vor dem Zeitpunkt Unserer Umwälzung Jahrehunderte lang den Freystaat Bern mit Glück und Ruhm regiert hat.

Es werden mithin sämmtliche Beamte und Angehörige zu Stadt und Land von Ihren Eyden gegen Uns damit entbunden, und aufgefordert, die gegen Uns nun aufgelösten Verhältnisse mit der wieder eintretenden alt hergebrachten Regierung Schultheiß Räthe und Burger der Stadt und Republik Bern sogleich wieder anzuknüpfen, und das Uns ertheilte Zutrauen nun Ihnen, als ihren künftigen Landesherrn zu schenken.

Wir treten ab, mit dem trostreichen Bewußtseyn in sehr schwierigen Zeiten, und unter sehr ungünstigen Verhältnissen Unsere Pflichten zum Besten des Landes getreu und redlich erfüllt zu haben. Möge die Uns bisher so offenbar beschützende Vorsehung Unser werthes Vaterland auch ferners in ihren Schutz nehmen, und der unter gefahrvollen Umständen eintretenden Regierung ihren Segen ertheilen.

Geben in Unserer Großen Rahtsversammlung in Bern, den 22ten Dezember 1813.

Der Amts-Schultheiß
C.F. Freudenreich

Nahmens des Großen Raths,
Der Staatsschreiber,
Thormann.

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON


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