Regleement für den Einzug der hohen Leiche Ihrer Majestät der Königin

vom 21.07.1810.

Reglement für den EInzug der hohen Leiche Ihrer Majestät der Königin und für die Beisetzung in der Dom Kirche.
Berlin Charlottenburg, vom 21.07.1810

Ein königlicher Trauerwagen fährt von Berlin nach Hohenzierlitz , um von dort die Leiche nach Berlin zu bringen.

Die Leiche wird in drei Tagen nach Berlin, den ersten Tag bis Grannsee, den zweiten Tag bis Oranienburg, den dritten Tag bis Berlin gefahren, so das der 25. Julius der Tag der Abfahrt von Hohenzierlitz, und der 27. Julius der Tag der Ankunft in Berlin ist.

Den Reiseleichenwagen selbst begleiten während der ganzen Reise zwei Königliche Stallmeister zu Pferde, welche zu diesem Zweck nach Hohenzierlitz geschickt werden, und während der Reise allzeit zur Seite des Leichenwagens reiten.

Dem Leichenwagen folgt unmittelbar der Wagen, worin die Oberhofmeisterin Gräfin von Voß, mit den anwesenden Hofdamen fährt, und diesem Wagen folgt der der anwesenden Hof-Kavaliere, Kammerfrauen und des übrigen Gefolges.

In allen Städten und Dörfern, welche vom Leichenwagen berührt werden, und in allen denen, welche rechts und links Eine Meile von diesem Wege entfernt liegen, wird in der Stunde der Annäherung mit allen Glocken geläutet.

Die Leiche wird am Tage der Abfahrt von Hohenzierlitz von den dort versammelten preussischen und mecklenburgischen Hof-Kavalieren auf den Leichenwagen gesetzt.

Die mecklenburgischen Hof-Kavaliere sollen ersucht werden, derselben bis an die Grenze zu folgen.

Die preussischen Hof-Kavaliere folgen bis Berlin, wie weiter unten bestimmt wird.

Die Anordnungen, welche zur Befolgung dieses Reglements erforderlich sind, sollen teils von der Militärbehörde, teils von der Zivil-Behörde durch die kompetenten Ministerial-Departements getroffen werden.

Charlottenburg, den 21. Julius 1810.

(LS)            Friedrich Wilhelm

Quelle:
Engel, H.J.: Die letzten Tage der Königin Luise, Berlin 2001


Letzte Änderung der Seite: 06. 03. 2021 - 00:03