Publicandum des Magistrats der Stadt Leipzig

vom 17.10.1806.

E.E. Hochweiser Rath dieser Stadt hätte sich wohl versehen mögen, daß dem nur unterm 13ten dieses Monats erlassenen Patente, „in welchem aller Zuammenlauf und alle unruhige Auftritte beym Einzuge fremden und andern Militairs in die hiesige Stadt so nachdrücklich untersaget worden;“ schuldie Folge geleistet werden würde.

Leider! ist aber nur gestern Nachmittags mit großem Missvergnügen wahrzunehmen gewesen, daß jene so wohlgemeinten Ermahnungen und Warnungen etwas nicht gefruchtet haben, und gleichwie daher wohlgedachter Raht veranlasset worden, damit noch eine andere kraftvolle Maaßregel zu verbinden, und zu solchem Ende eine besondere Bürger-Wache zu organisieren, zu welcher sich jeder Bürger, der nicht über 60 Jahr alt ist, oder ein öffentliches Amt nicht bekleidet, auf Ansagen stellen muß, indem nur Krankheit oder Abwesenheit zur Entschuldigung dienen, und einstweilige Dispensation gewähren kann: Also wird solches alles dem gesammten Publikum hiermit bekannt gemacht, und jeder Einwohner dieser Stadt ernstlich bedeutet, sothane Bürger-Wache in Ehren zu halten, und sich derselben auf keine Weise zu widersetzen, immassen diejenigen, welche sich das Gegentheil zu Schulden bringen, alsbald aufgegriffen, zum Arrest gebracht, und nachdrücklich bestrafet werden sollen.

Sign. Leipzig, den 17. Oct. 1806.

(L.S.) Der Raht zu Leipzig.

Quelle:
Poppe, Maximilian: Chronologische Übersicht der wichtigsten Begebenheiten aus den Kriegsjahren 1806-1815: Mit besonderer Beziehung auf Leipzigs Völkerschlacht und Beifügung der Originaldokumente, Leipzig 1848.


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