Publicandum des Magistrats der Stadt Leipzig

vom 13.10.1806.

Da, ungeachtet der eingetretenen Ereignisse, es schlechterdings notwendig ist, daß die, auf dem in gegenwärtiger Messe herannahenden Zahltag zu leistenden Verbindlichkeiten in gewöhnlicher Ordnung erfüllt werden; so werden die anwesenden fremden Herren Kaufleute sich gewiß schon von selbst bescheiden, das Ende der Messe ruhig abzuwarten. Es siehet sich aber auch E.E. Hochw. Rath dieser Stadt veranlasset, hierdurch zur allgemeinen Wissenschaft zu bringen, daß die Abreise fremder Handlungsherren vor Endigung der Messe nicht nachgelassen werden könne, und daß zu deren Verhinderung bereits die erforderlichen Maaßregeln getroffen worden.

Im übrigen verstehet sich E.E. Hochw. Raht zu hiesiger wohldenkenden Bürgerschaft, daß sie bey allen etwa eintretenden Ereignissen sich durchaus ruhig verhalten, und in dem Fall, daß fremde Truppen allhier einrücken sollten, durch Zusammnenlauf und Unordnungen sich keine Unannehmlichkeiten zuziehen, vielmehr durch eine bescheidene und gutmüthige Aufnahme des fremden Militairs zu ihrer eigenen Erleichterung alles beytragen werde.

Sign. Leipzig, am 13. October 1806.

Der Raht zu Leipzig.

Quelle:
Poppe, Maximilian: Chronologische Übersicht der wichtigsten Begebenheiten aus den Kriegsjahren 1806-1815: Mit besonderer Beziehung auf Leipzigs Völkerschlacht und Beifügung der Originaldokumente, Leipzig 1848.


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