Der schwedisch-vorpommersche Reichtagsgesandte verzichtet auf die Teilnahme an Reichstagssitzungen

vom 13.01.1806.

Se. Königl. Schwedische Majestät haben dem Unterzeichneten, Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, aufgetragen, dem Deutschen Reichstage zu erklären, daß die Gesetzwidrigkeiten, die täglich von verschiedenen Mitgliedern des Reichs gegen die Constitution begangen werden, der sie zu gehorchen geschworen haben, die Grundsätze der Ehre und Tugend empören müssen. Se. Majestät haben seit langer Zeit die unglücklichen Folgen der Zwistigkeiten, welche unter den Mitgliedern des Reichs geherrscht haben, so wie die Folgen des Mangels an Rücksicht vorhergesagt, welcher von Verschiedenen Derselben gegen die Deutsche Constitution bewiesen worden. Die Gesinnungen und Grundsätze Sr. Maj. sind zu bekannt und schon zu oft dem Reichstag zu erkennen gegeben worden, als daß es nöthig wäre, sie zu wiederholen, besonders zu einer Zeit, wo man nicht die Sprache der Ehre reden und noch weniger ihren Gesetzen folgen muß, um gehört zu werden. Se. Majestät erachtet demnach, daß es unter Ihrer Würde seyn würde, von diesem Tage an, an den Berathschlagungen des Reichstags so lange Theil zu nehmen, als dessen Beschlüsse unter dem Einfluß der Usurpation und des Egoismus stehen werden.

Regensburg den 13. Januar 1806.

v. Bildt.

Quelle:
Meyer, Philipp Anton Guido: Corpus Juris Confoederations Germanicae oder Staatsacten für Geschichte und öffentliches Recht des Deutschen Bundes, Teil 1. Staatsverträge, Frankfurt am Main 1858


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