Aufruf des französischen Volksrepräsentanten Gilles an die Einwohner Kölns

vom 08.10.1794.

Freiheit, Gleichheit,
Verbrüderung

Im Hauptquartier zu Köln
den 17ten Vendemaire im 3ten Jahre der
französischen, einigen, untheilbaren und demokratischen Republik

 

GILLET, Volksvertreter
bey der Armee der Sambre und Maaß an die Einwohner
der Stadt Köln.

 

Die französische Armee der Republik ist auf euren Boden zurück, um ihre Feinde davon zu vertreiben. Verläumdung war uns in diesen Gegenden vorher gegangen; unsere Feinde haben ihre eigene Verbrechen uns zugeschrieben. Sie haben euch zu beunruhigen gesucht; aber beruhigt euch vielmehr. Die französische Republik bestraft ihre Feinde, während sie die Freundinn aller Völker ist, die im Frieden mit ihr leben wollen. Darum bleibet in euren Wohnungen. Eure Personen, euer Eigenthum, eure Gesetze, die Gegenstände eurer Religionsübungen sollen geachtet werden. Wir setzen daher keine andere Bedingniß, als daß ihr friedsam und ruhig bleiben sollet.

Die französische Nation hat zur Vertheidigung ihrer Freiheit die Waffen ergriffen, und sie wird selbige nicht eher niederlegen, als wenn die Tyrannen von dem Vorhaben, sie zu unterjochen, abgestanden seyn werden; allein, sie will sich nicht in die Regierungsangelegenheiten anderer Völker mischen. Sie bedauert ihren Irrthum, aber sie wird nie verlangen, daß selbige wider ihren Willen frei werden sollen. Belgien ist erobert worden; dessen Einwohner haben auf die Grosmuth der Republik gerechnet; und fanden in den Armeen der Republick Sicherheit und Schutz. He! Wäret ihr Zeugen von der Freude gewesen, welche unsern Einzug in diese Provinzen ausgezeichnet hat.

Wenn seit dem Uebergang über die Maas einige Unordnungen vorgefallen sind, so misbilligt sie die Armee. Solche sind das Werk von Räubern, die durch unsere Feinde besoldet sind und sich in das Gefolg der Armee eingeschlichen haben. Die Schuldige sollen bald gekannt und ohne Verzug gestraft werden. Kein Beweggrund kann mithin die Abwesenheit derjenigen rechtfertigen, die ihre Heimat verlassen haben. Wer sich bey der Annäherung der Armee entfernt, ist entweder ein irre geführter Mensch, oder er erklärt sich dadurch für unsern Feind. Es wird demnach allen denjenigen, die ihre Heimat verlassen haben, hierdurch aufgegeben, innerhalb 15 Tagen zurückzukommen, unter Strafe, als Ausgewanderte angesehen und ihrer Güter verlustig zu werden. Der Repräsentant des französischen Volks verspricht im Namen der Republick allen Einwohnern des eroberten Landes Sicherheit und Schutz für ihre Personen und ihr Eigenthum. Er erkläret, daß nichts an ihren Gesetzen und Gebräuchen geändert werden und Jedermann die freie Ausübung seiner Religion behalten soll; wer aber immer sich beigehen lassen wollte, wider die französische Armee die Waffen zu ergreifen, oder wer wider ihre Sicherheit durch Unterhaltung von Verständnissen mit dem Feinde freveln swürde, soll als Feind der Republick gehalten und mit dem Tode bestraft werden.

GILLET.

Vorstehende Proklamation soll durch den Trommelschlag verkündigt, zum Druck befördert, und allenthalben gewöhnlichermaßen offigiret werden. Allso beschlossen im Rathe. Köln, den 9ten October 1794.

J.J. CARDAUNS, Dr- Secret. mp.

Quelle:
Müller, Thomas: Köln von der französischen zur preußischen Herrschaft 1794-1815, Köln 2005


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