Bekanntmachung der Mainzer Administration über die ungeschworenen Juden
vom 02.04.1793.
Im Namen des souverainen Volks
Wird den ungeschwornen Juden auf Befehl des Nationalkonvents bedeutet, daß sie heute 12 Uhr, und zwar unter Todesstrafe auf dem Schloßplatze erscheinen sollen. Wer sich heute nicht allda einfinden wird, soll ohne weiteres aufgeknüpft werden.
Mainz, den 2ten April 1793,
im zweiten Jahr der französischen Republik
Hofmann, Präsident
Quelle:
Hoffmann, Anton: Darstellung der Mainzer Revolution, 1794
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