Eine Stremmeüberfahrt mit fünf Todesopfern im Jahr 1795

Am 2. August 1795 ereignete sich ein tragisches Unglück, bei dem fünf Personen während der Überfahrt über die Stremme ums Leben kamen. Sie versuchten, von Bützer nach Milow in einem überfüllten Kahn den Fluss zu überqueren.

Der Justiziar des Dorfes Milow erhielt zur Mittagszeit die erschütternde Nachricht, dass gegen 12 Uhr ein Kahn mit zahlreichen Insassen beim Überqueren der Stremme von Bützer nach Milow gekentert sei. Die Mehrheit der an Bord befindlichen Personen sei dabei ertrunken. Gemeinsam mit Prinz Hans Jürgen von Anhalt, dem Besitzer von Milow, begab er sich unverzüglich zur Unglücksstelle. Dort trafen sie auf Reichsfreiherr von Loo und den Chirurgen Stein, die bereits mit der Versorgung der Verunglückten beschäftigt waren. Diese wurden von den Kossaten Ohm und Sengespeick aus dem Wasser geborgen. Von Loo und Stein bemühten sich, mit den damals vorgeschriebenen Rettungsmitteln die Verletzten zu reanimieren. Der Justiziar ließ die gedruckten Vorschriften zur Rettung Schiffbrüchiger vom 18. Januar 1783 herbeibringen und die Geretteten in das Haus des Predigers Kemmler bringen, um dort weitere Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Letztlich konnten nur sechs der elf Personen gerettet werden.

Die Aussage des 16-jährigen Dienstknechts Daniel Peters aus Bützer findet sich in den Akten:

»Ich und viele Leute wollten uns von Bützer nach Milow begeben und gingen bis ans Ufer der Stremme. Da kam uns des Küsters Belitz Dienstmagd, die mit verunglückte Sattelkaue, mit einem kleinen, ganz neuen Kahn entgegen und nahm darin, so viel ich mich besinne, 11 Personen auf. Sie fuhr uns bis über die Mitte des Flusses. Da kam ein Stoßwind, der den Kahn zurücktrieb, und die Wellen schlugen in den Kahn, worauf er gleich anfing zu sinken, und in der Geschwindigkeit mit uns 11 Personen zu Grunde ging.

Ich und die beiden Ziegelburschen Meyer und Hoppe retteten uns und wir zogen noch die erschrockene Magd Luise Pohrep heraus. Die übrigen aber sind durch herbeigeeilte Leute aus dem Wasser gezogen. Es war kein Mensch an dem Unglück schuld, sondern lediglich der Umstand, dass der Kahn für so viele Personen zu klein war und der Wind uns vom Lande zurückstieß.«

Die Kossaten Ohm, Sengespeick und der Fischer Musow retteten sechs Personen. Neben den bereits erwähnten »Ziegelknaben« und der Magd konnten die Witwe Köpper und ein Sohn der Familie Jerich gerettet werden. Die fünf verstorbenen Passagiere wurden mit Fischernetzen aus dem Wasser geborgen. Unter ihnen befand sich der Karabinier Petzold aus Rathenow. Als er die Gefahr bemerkte, sprang er aus dem Kahn und verursachte dadurch das Kentern des Schiffes. Bei seiner Bergung steckte er mit den Beinen fest im Morast. Die Stremme wies an der Unglücksstelle zu jener Zeit eine Wassertiefe von lediglich 1,70 Metern auf, jedoch befanden sich unterhalb des Wassers noch etwa 1,40 Meter Morast. Die Verunglückten, die im Morast stecken blieben, konnten sich nicht retten.

Die Verstorbenen wurden bis zur Beerdigung im Spritzenhaus aufgebahrt, und Hans Jürgen von Anhalt übernahm die Beerdigungskosten für die Opfer des Unglücks.

Im Jahr 1795 gehörten sowohl Bützer als auch Milow zum Kreis Westhavelland in der Mark Brandenburg, einem Teil des Königreichs Preußen. Die Verwaltung dieser Gebiete unterstand der preußischen Monarchie, und lokale Angelegenheiten wurden von den jeweiligen Gemeindeverwaltungen geregelt.