Kabinettsordre an den Chef des mecklenburgischen Kontingents

vom 12.04.1809.

Unserm Obersten von Holstein wird hiedurch die Order ertheilt, sogleich nach Empfang dieses sich in den Stand zu setzen, um nach Schwedisch-Pommern aufzubrechen. — Das 2te Bataillon zu Rostock marschirt am 13ten dieses früh aus, hat Nachtquartier in Damgarten und geht mit forcirtem Marsch am l4ten nach Stralsund.—Das 1ste Bataillon marschirt am 13ten von Wismar bis Neu-Bukow, den 14ten nach Rostock, den 15ten bis Damgarten und den 16ten bis Stralsund. — Der Oberst von Holstein hat zur schleunigsten und pünktlichsten Vollziehung dieser Order alle nöthigen Verfügungen zu treffen, und sich deßhalb auch gleich nach Rostock zu begeben. Auch senden Wir Unsern Adj. Maj. von Boddin ab, um noch das Nähere zu überbringen, die Truppen nach Pommern zu begleiten und die etwanigen Anweisungen des dortigen französischen Kommandanten zu vernehmen. Der französische General-Gouverneur von Schwedisch-Pommern hat Uns die Anzeige gemacht, daß Unsere Truppen daselbst unter seinen Befehlen stehen und er mögliche Sorgfalt für deren Behandlung haben werde. Der Oberst von Holstein hat sich also an denselben bei allen Verkommenheiten zu wenden, auch beim Einmarsch sich bei ihm zu melden.

Ferdinand Franz

Quelle:
Francke, H.: Mecklenburgs Noth und Kampf vor und in dem Befreiungskriege, 1835


Letzte Änderung der Seite: 06. 03. 2021 - 00:03