Publicandum des Magistrats zu Dresden
vom 16.03.1809
Publicandum
Nachdem Se. Königliche Majestät zu Sachsen, unser allergnädigster Herr, durh Allerhöchst Dero General-Inspectionen und sonstige Militair-Behörden, dem sämmtlichen Regimentern und Depots von Allerhöchst Dero Militair, die gemessenste Anweisung:
ertheilen und auch uns solches bekannt machen zu lassen, allergnädigst geruhet;
Als machen wir es uns zur angelegentlichen Pflicht, forhanes Allerhöchste Anbefohlniß ungesäummt unsern geliebten Mitbürgern zu eröfnen und die sämmtlichen Hausbesitzer, daß sie, da bereits gegenwärtig über Häuser mit Truppen vom Königl. Sächsichen Militair bequartieret sind, oder daferne sie noch damit bequartieret werden möchten, sich ihrer Obliegenheit als getreue Sachsen, allenthalben gemäß zu bezeigen haben, gnädigst anbefohlnermaßen anzuweisen.
Dresden, den 16.03.1809.
Der Rath zu Dresden.
Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON