Johann David Ludwig von Yorck an Generalleutnant von Massenbach

vom 30.12.1812.

Gnädiger Herr.

Das Schreiben des Generals von Yorck wird Ihnen schon bemerklich gemacht haben, dass mein letzter Schritt mir vorgeschrieben worden ist, und dass ich nichts daran hätte ändern können, weil die Vorsichtsmaßregel, die Ew. Exzellenz diese Nacht ergreifen ließ, mir verdächtig schien, dass Sie mich vielleicht mit Macht zurückhalten oder meine Truppen in den gegenwärtigen Falle entwaffnen wollten. Ich musste die Partie, welche ich jetzt gewonnen habe, ergreifen, um meine Truppen der Konvention anzuschließen, die der kommandierende General unterzeichnet hat, und von der er mir diesen Morgen Kunde und Weisung gegen hat. Ew. Exzellenz verzeihen, dass ich nicht selbst gekommen bin, Sie von diesem Vorgange zu benachrichtigen; es geschah, um mir eine für mein Herz sehr peinliche Begegnung zu ersparen, weil die Empfindungen der Verehrung und Hochachtung für Ew. Exzellenz Person, die ich bis an das Ende meiner Tage bewahren werde, mich gehindert haben würden, meine Pflicht zu erfüllen.

 

Quelle:
Lange, Fritz (Hg): Das neue Deutschland 1813/14, Berlin 1953


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