Anton I. von Sachsen

* 27.12.1755 in Dresden
† 06.06.1836 auf Schloss Pillnitz

Am 27.12.1756 wurde Anton Clemens Theodor Maria Joseph Johann Evangelista Johann Nepomuk Franz xaver Aloys Januar von Sachsen in Dresden geboren. Er war der fünfte Sohn von Kurfürsten Friedrich Christian von Sachsen (1722-1763) und seiner Frau Maria Antonia von Bayern(1724-1780).

Am 24.10.1781 ging der sächsische Prinz die Ehe mit Maria Carolina von Savoyen ein. Doch schon 14 Monate später starb seine Frau im Alter von gerade einmal 18 Jahren. Die Ehe blieb kinderlos.

Am 18.10.1787 ging der Prinz eine zweite Ehe mit der österreichischen Erzherzogin Maria Theresia von Österreich, der Tochter des Großherzogs Leopold der Toskana, der später als Leopold II. den deutschen Kaiser-Thron bestieg. Das Paar schenkte vier Kindern das Leben, die jedoch schon kurz nach der Geburt verstarben. Das Paar lebte zurückgezogen am Hofe des königlichen Bruders.

Nach dem Tode des sächsischen Königs Friedrich August I., der ohne männlichen Erben am 05.05.1827 verstarb, folgte er diesem als Anton I. auf den Thron. Bereits ein halbes Jahr nach seiner Thronbesteigung verstarb seine Gattin Marie Theresia im Alter von gerade einmal 60 Jahren. Als König war der inzwischen 71jährige Monarch sehr unerfahren und unterließ es aus diesem Grunde tiefgreifende Veränderungen vorzunehmen.

Im Jahre 1830 brach in Frankreich die Juli-Revolution aus, die im Herbst des gleichen Jahres auch das Königreich Sachsen erreichte. Die Unruhen in Sachsen richteten sich insbesondere gegen die überkommene ständische Verfassung. Am 13.09.1830 trat das sächsische Kabinett des Grafen Detlev von Einsiedel zurück. Bernhard von Lindenau folgte ihm als Kabinettschef. Der Forderung nach einem jüngeren Regenten kam der zwischenzeitlich 74jährige Monarch nach, indem er seinen Neffen Friedrich August zum Prinz-Mitregenten berief. Im Jahre 1831 wurde eine neue sächsische Verfassung beschlossen, die das Königreich in eine konstitutionelle Monarchie verwandelte. Diese Verfassung trat am 04.09.1831 in Kraft.

Die neue sächsische Verfassung war eine eher konservative Verfassung im deutschen Bund. So behielt der Monarch seine alleinige Souveränität, die ihn jedoch bei den Regierungsgeschäften einschränkte. Hier war er jedoch an die Mitwirkung der Minister und die Parlamentsentscheidungen der beiden Kammern der Ständeversammlung gebunden.

Unter seiner Regierung trat Sachsen im Jahre 1834 dem Deutschen Zollverein ein. Dies belebte die Industrie und den Verkehr des Königreichs. Auch legte er mit der Berufung von Wilhelm Gotthelf Lohrmann zum Oberinspektor des Mathematisch-Physikalischen Salons den Grundstein für die Gründung der späteren Technischen Universität Dresden.

Noch zu seinen Lebzeiten ehrte man den alten Monarchen durch die Benennung des Antonplatzes sowie der Antonstraße und der Antonstadt, die sich außerhalb der Mauern des ehemaligen Altendresden befand.

König Anton I. starb am 06.06.1836 auf Schloss Pillnitz im Alter von 80 Jahren. Sein Nachfolger wurde der bereits seit fünf Jahren mitregierende Neffe Friedrich August II., der bis zu seinem Umfalltod im Jahre 1854 regieren sollte.


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