Die Wissenschaftslehre, in ihrem allgemeinen Umrisse

von Johann Gottlieb Fichte

§ 10

Es liegt im Vermögen ferner die Bestimmung, sich zu erheben zum Ersehen des Soll, dessen factische Vollziehung nun, nachdem das gesammte Gebiet der Anschauung da ist, unmittelbar und schlechtweg möglich ist. Wie aber und aufweiche Weise wird diese Erhebung geschehen? Was in der Anschauung festhält, und die eigentliche Wurzel derselben ist, ist der Trieb; diesem zufolge hängt das Vermögen am Anschauen, und bleibt in demselben gefangen. Die Bedingung und der eigentliche Act des nun vollziehbaren Vermögens wäre daher das Sichlosreissen vom Triebe, die Vernichtung desselben, als unsichtbaren und blinden Triebes des Schematisirens; und so würde, da das Princip wegfällt, auch die Folge, das Gehaltenseyn in der Anschauung, wegfallen. Das Wissen stände nun da, als Eins, so wie die Wissenschaflslehre bei ihrem Beginnen es erblickt; es würde in dieser seiner Wesens-Einheit eingesehen als unselbstständig und bedürftig eines Trägers, des Einen, das da ist schlechtweg durch sich. – Ein Wissen in dieser Form ist kein Anschauen mehr, sondern ein Denken, und zwar das reine, oder das Intelligiren.


Letzte Änderung der Seite: 27. 09. 2021 - 03:09