Bekanntmachung der preußischen Militärverwaltung in den ehemaligen preußischen Provinzen

vom 23.04.1813.

Bekanntmachung

Des Königs Majestät, indem Sie auch den Preussisch-Deutschen Ländern, welche der Tilsiter Frieden entriß, Befreier und wieder Vater sein wollen, haben deshalb auch auf den linken Elbufer ein Militair-Gouvernement zu bestellen und dazu uns zu berufen geruht.

»Suchen Sie« - so sind die eigenen Worte des Königs - »die Wunden zu heilen, welche fremde Herrschaft und langes Unglück dort geschlagen haben, sorgen Sie aber auch zugleich dafür, daß der Patriotismus dort geweckt werde und sich durch Kraftanstrengungen äußere, die selbst in der Wagschale des Zufalls unserer gerechten Sache den Ausschlag zu geben vermögen.«

So ist der Wille des Königs, so wird nach Pflicht und eigener Gesinnung unser Bestreben sein!

Wir kommen als Männer, die schon früher dort zu leben und zu wirken das Glück hatten.

Unsere erste Sorge sei, was zuerst Noth ist, allgemeine Bewaffnung gegen den gemeinschaftlichen Feind! Mit einem selbstbewaffneten Volke darf kein erzwungenes Heer des Feindes sich messen! Auf denn, kräftige Jünglinge, das brave Heer des Königs noch zu verstärken! Auf wehrhafte Männer, zur Landwehr und zum Landsturm! Die gedruckten Verordnungen des Königs hierüber sprechen seine Absichten vollständig aus; wir lassen sie überall verbreiten. Jeder kann und wird gern sich danach schon vorläufig und nach Möglichkeit zur Bewaffnung einrichten; ehemalige Krieger können und werden gerne schon jetzt dabei Rath und Unterricht geben. Dies wird die schnellste Ausführung vorbereiten, und wir selbst werden diese sofort an Ort und Stelle durch beauftragte Mitbürger leiten. Bald sind wir selbst dort!

Berlin, den 23. April 1813.

Königlich Preussisches Militair-Gouvernement auf dem linken Elbufer


Der Militair-Gouverneur
v. Ivernois

Der Civil-Gouverneur
v. Klewitz

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON


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