Proklamation über die Gründung eines norddeutschen Verwaltungsrats

vom 06.04.1813.

Bekanntmachung

Se. Majestät der Kaiser von Russland und Se. Majestät der König von Preussen, haben die Errichtung eines Verwaltungs-Rats der verbündeten Mächte für das nördliche Deutschland zu beschließen geruht, um in die Leitung der Angelegenheiten dieses Landes, Einheit, Zusammenhang und Gleichförmigkeit in der Mitwirkung jeder seiner einzelnen Teile zu bringen.

Dieser Verwaltungs-Rat hat den besonderen Auftrag, mit den verschiedenen Regierungen über alles sich zu verständigen, was auf die Polizei, die Finanzen, die Bewaffnung und sonstigen Gegenstände Bezug hat, die sowohl Sicherheit als zum Unterhalt und zur Vermehrung der Armeen dienen können, welche für die Wiedererlangung der Selbstständigkeit Deutschlands kämpfen

Allen öffentlichen Beamten und Einwohnern des nördlichen Deutschlands wird aufgegeben, den Verfügungen dieses Verwaltungs-Rats Folge zu leisten.

Zum einstweiligen Präsidenten desselben Rats, haben Ihre Majestäten den Freiherrn von Stein zu ernennen geruht.

Gegeben im Hauptquartier Kalisch, den 26.März / 06. April 1813

 

Im Namen seiner Majestät des Kaisers und Selbstherrschers alle Reussen und seiner Majestät des Königs von Preussen.

Fürst Kutusoff Smolensk

General-Feldmarschall und oberster Befehlshaber der verbündeten Heere.


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