Kopfgeld für Ferdinand von Schill

vom 05.05.1809.

Wir Hironimus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Constitution König von Westphalen, französischer Prinz ec.

Da der Preußische Major Schill in dem Distrikt Bielefelt, Departement der Weser, Verständnisse unterhalten hat, um daselbst Mißvergnügen zu erregen und zum Aufruhr aufzufordern;

Da er sich unterstanden hat, bewaffnet mit einem Haufen Reuter das Gebiet verschiedender conföderierter Staaten zu durchziehen und sich auf das Unsrige zu begeben, ohne alle Autorisation des Preußischen Gouvernements, welches bis jetzt den Frieden nicht gebrochen hat und ihn zu desauvuiren scheint;

Da ein solches Benehmen, ihn zugleich als Ausreißer in Hinsicht auf Preußen, und als Uebertreter des Völkerrechts in Anseheung aller der Staaten, die er verletzt hat, darstellt, welches ihn den Piraten ähnlich macht, die ohne Kaperbriefe Krieg führen, und den bewaffneten Räuberbanden gleich stellt;

So befehlen Wir allen Militair-Commandanten und allen Civil-Beamten, auf ihn Jagd zu machen, ihn zu verfolgen, in Verhaft zu nehmen, und sich seiner oder der Seinigen todt oder lebendig zu bemächtigen.

Befehlen allen Gemeinden und ihren Bewohnern, bei Strafe des Ungehorsams, jeder besfalls an sie ergehenden Requisition Folge zu leisten.

Wir wollen und befehlen, daß demjenigen, oder denen, welche ihn arretiren und abliefern werden, die Summe von 10 000 Franks bezahlt werden soll.

Gegeben in unserm königlichen Pallast zu Cassel, den 5. Mai 1809, unserer Regierung im dritten Jahr.
(gez.) Hyronimus Napoleon.

Auf Befehl des Königs der Minister Staats-Secretair
(gez.) Graf von Fürstenstein

Quelle:
Reinhard, Karl von: Ferdinand von Schill – Ein militärisch-politisches Charakterbild nebst Beilagen,Potsdam 1860


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