Publicandum über die Inbesitznahme Mecklenburg-Schwerin

vom 28.10.1806.

Wir Endesunterzeichneter Divisionsgeneral des Königs von Holland p. p. fügen hiemit allen Behörden und Einwohnern in Mecklenburg zu wissen, daß wir in Gemäßheit der Befehle, welche uns durch Sr. Excellenz den Reichsgrafen Marschall Mortier geworden sind, von diesem Lande; im Namen Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen Besitz nehmen, und daß von heute an diese Lande im Namen Sr. Majestät regiert und verwaltet werden sollen. — Wir sind der gewissen Ueberzeugung, daß alle Behörden, so wie auch die Einwohner, sich befleißigen werden, Sr. Majestät dem Kaiser und König Proben ihrer Unterwürfigkeit und ihres Gehorsams zu geben, und daß alle zur Erhaltung der Ordnung und der Ruhe im Lande beitragen werden. Wir befehlen demnach, daß vorstehende Erklärung in beiden Sprachen abgedruckt und überall, wo es erforlich, bekannt gemacht und angeschlagen werde, damit Niemand des Inhaltes unwissend bleibe.

Gegeben Schwerin 28. November 1806.

Michaud.


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